So sieht easyiura wirklich aus.
Hier siehst du, was easyiura ausspuckt, bevor du dich anmeldest: eine echte KI-Korrektur im Prüferblick mit Notenpunkten, ein Sokrates-Dialog, die Lernkartei und dein Tagesplan.
Dein Gutachten — wie vom Prüfer korrigiert.
Du reichst dein eigenes Gutachten ein. easyiura prüft es nach 9 Examenskriterien, vergibt Notenpunkte (0–18) und zeigt dir, wo Punkte verloren gehen. Hier der Entwurf eines Studierenden zu einem Diebstahls-Fall:
A könnte sich durch das Einstecken der Weinflasche wegen Diebstahls gemäß § 242 I StGB strafbar gemacht haben.
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Fremde bewegliche Sache. Die Weinflasche ist eine körperliche Sache i.S.d. § 90 BGB und damit beweglich. Sie stand im Eigentum des Supermarktbetreibers und war für A mithin fremd.
b) Wegnahme. A müsste die Flasche weggenommen haben. Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätergünstigen Gewahrsams. Gewahrsam ist die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft. An der Flasche bestand zunächst der Gewahrsam des Supermarktbetreibers. Diesen Gewahrsam bricht A, indem er mit der Flasche die Kasse passiert, ohne zu bezahlen, und so den Kassenbereich verlässt. Zugleich begründet er eigenen Gewahrsam. Eine Wegnahme liegt damit vor.
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz. A wusste, dass er eine fremde Sache an sich nimmt, und wollte dies auch; er handelte vorsätzlich, § 15 StGB.
b) Zueignungsabsicht. A handelte zudem in der Absicht, sich die Flasche zuzueignen. Die Zueignung war auch rechtswidrig, da A keinen Anspruch auf die Flasche hatte.
II. Rechtswidrigkeit
Rechtfertigungsgründe sind nicht ersichtlich. A handelte rechtswidrig.
III. Schuld
A handelte schuldhaft.
Ergebnis: A hat sich gemäß § 242 I StGB strafbar gemacht.
A. Gesamturteil
Vollständiger, sauber gegliederter Aufbau im Gutachtenstil — die Grundstruktur sitzt. Der examensrelevante Knackpunkt des Falls (Vollendungszeitpunkt der Wegnahme) wird aber falsch gelöst, und die Zueignungsabsicht bleibt unvertieft. Mit diesen beiden Stellen wäre deutlich mehr drin gewesen.
B. Stärken
Durchgängige Prüfungsreihenfolge (objektiver/subjektiver Tatbestand → Rechtswidrigkeit → Schuld) und sauberer Gutachtenstil. Die Definitionen von Gewahrsam und Wegnahme sind präzise, die Zitate korrekt („§ 242 I StGB", „§ 15 StGB"). Die Fremdheit der Sache ist konkret am Sachverhalt subsumiert.
C. Kritische Schwächen
I. Vollendungszeitpunkt der Wegnahme verkannt −2 bis −3 P.
„…indem er mit der Flasche die Kasse passiert" — das ist der Schwerpunkt des Falls und hier falsch gelöst. Der Gewahrsam des Supermarkts wird bereits mit dem Einstecken in die Kleidung gebrochen (Gewahrsamsenklave), nicht erst an der Kasse. An der Kasse ist die Tat längst vollendet. Genau diese Verschiebung gehört erkannt und ausführlich subsumiert.
II. Zueignungsabsicht nur behauptet −1 bis −2 P.
Die Absicht wird festgestellt, aber nicht geprüft: Es fehlt die Aufspaltung in Aneignungskomponente (zumindest vorübergehende Einverleibung) und Enteignungskomponente (dauerhafte Verdrängung des Eigentümers).
III. Rechtswidrigkeit und Schuld zu floskelhaft −1 P.
„nicht ersichtlich" und „schuldhaft" genügen im Ergebnis hier — aber gewöhne dir an, beide Ebenen mit einem Halbsatz zu begründen. In einem Problemfall (z. B. Irrtum, § 35) entscheidet sich genau dort die Klausur.
D. Die drei wichtigsten Lernhinweise
1. Bestimme bei Wegnahme-Delikten immer den genauen Vollendungszeitpunkt — beim Ladendiebstahl regelmäßig schon das Einstecken (Gewahrsamsenklave).
2. Spalte die Zueignungsabsicht stets in Aneignung und Enteignung auf und subsumiere beide.
3. Erkenne den Schwerpunkt des Falls und investiere dort deine Zeit, statt Unproblematisches breitzutreten.
Diese Korrektur wurde KI-gestützt erstellt und dient ausschließlich Lernzwecken — keine Rechtsberatung.
Du wirst gefragt, nicht belehrt.
Sokrates stellt dir gezielte Fragen durch ein Prüfungsschema. Hier ein Ausschnitt einer Strafrecht-AT-Session zur Strafbarkeit beim Versuch:
In der echten Session geht's so weiter — bis zur Schuld. Am Ende: Bewertung jeder Antwort als gut/okay/schwach, Schwachpunkte fließen in dein Profil.
800+ Karten, die sich nach dir richten.
Spaced Repetition (SM-2): Jede Karte kommt genau dann wieder, wenn du sie zu vergessen drohst. Falsch beantwortete Karten siehst du häufiger, sichere seltener — kostenlos, 30 Karten am Tag.
Dein Klick steuert den Plan: „Nochmal" holt die Karte morgen zurück, „Perfekt" schiebt sie weit nach hinten. Aus deinen Antworten entsteht automatisch dein Schwächenprofil — und jeder Fehler aus einer Korrektur landet als eigene Karte hier.
Jeder Aufbau, klickbar — mit Heatmap.
Interaktive Prüfungsschemata für jeden Examensbereich. Du klickst dich durch den Aufbau, und eine Heatmap zeigt, wie sicher du jeden Punkt schon beherrschst — gespeist aus deiner Lernkartei.
Die Farben kommen aus deinem echten Lernstand — so siehst du auf einen Blick, wo im Aufbau du noch Lücken hast.
Worum geht's, wo anfangen, wie bestehen.
Für jedes Modul eine Orientierungsschicht: das große Ganze, eine Landkarte der Themen und die ehrliche Antwort, was du fürs Bestehen wirklich brauchst. Hier das Beispiel Bereicherungsrecht:
Rückabwicklung von Vermögensverschiebungen ohne Rechtsgrund. Die §§ 812 ff. BGB sind der Auffangtatbestand des Zivilrechts — und einer der größten Angstgegner, weil die Kondiktionsarten leicht durcheinandergeraten.
- Leistungskondiktion (§ 812 I 1 Alt. 1)
- Nichtleistungs-/Eingriffskondiktion (§ 812 I 1 Alt. 2)
- Grundschema: etwas erlangt → durch Leistung/in sonstiger Weise → ohne Rechtsgrund
- Umfang & Entreicherung (§§ 818, 819)
- Mehrpersonenverhältnisse (Anweisung, Zession)
Trenne zuerst sauber Leistungs- von Nichtleistungskondiktion — das entscheidet alles. Beherrsche das Grundschema und die Entreicherung (§ 818 III); die Mehrpersonenfälle kommen erst, wenn das sitzt.
Vom Sachverhalt zum fertigen Gutachten.
Du hast nur den Sachverhalt? easyiura schreibt dir ein vollständiges Übungsgutachten im Gutachtenstil — mit echten Paragraphen und sauberer Subsumtion, als Lernvorlage zum Nachvollziehen.
Anspruch des K gegen V auf Rückzahlung aus §§ 437 Nr. 2, 323, 346 I BGB
I. Wirksamer Kaufvertrag, § 433 BGB
K und V haben einen wirksamen Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen geschlossen.
II. Sachmangel bei Gefahrübergang, § 434 BGB
Ein nicht funktionstüchtiger Motor eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung (§ 434 III 1 Nr. 1 BGB n.F.). Der Mangel bestand bereits bei Übergabe (§ 446 BGB). Sachmangel (+).
III. Fristsetzung entbehrlich
Wegen der arglistigen Täuschung ist dem K die Nacherfüllung unzumutbar (§ 440 BGB); einer Fristsetzung bedarf es nicht.
Dieses Gutachten wurde von KI generiert und dient ausschließlich Lernzwecken — keine Rechtsberatung.
Der ehrliche Schlusscheck vor der Klausur.
Kurz vor der Klausur sagt dir easyiura auf Basis deiner echten Daten, wie startklar du wirklich bist — und was noch wackelt. Kein Schönreden.
Die Generalprobe zieht ihre Bewertung aus Lernkartei, Sokrates und deinen Korrekturen — und schickt dich gezielt zu den Lücken.
Jeden Tag weißt du, was dran ist.
Aus deinem Schwächenprofil, deinen belegten Modulen und anstehenden Klausuren baut easyiura dir einen konkreten Tagesplan — kein Rätselraten, was du als Nächstes lernen sollst.
Der Plan passt sich täglich an — was du kannst, fällt raus; was wackelt, rückt nach vorn.
Bereit, das selbst zu machen?
Registrierung in 30 Sekunden, Lernkartei ab dann kostenlos nutzbar. Abo 9,99 € / Monat für alle Module.