Methodik

Die Anspruchsgrundlage finden

Bevor du in einer Zivilrechtsklausur irgendetwas prüfst, musst du eine Entscheidung treffen: Welche Anspruchsgrundlage eröffnet die Prüfung? Wer hier souverän ist, schreibt strukturiert los, statt im Sachverhalt zu versinken. Hier steht die Methode — von der Wer-will-was-von-wem-woraus-Frage bis zur richtigen Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen.

Lesezeit ca. 7 Minuten · Zivilrechtliche Methodik

Die zivilrechtliche Klausur ist anders gebaut als die strafrechtliche. Im Strafrecht arbeitest du dich durch den Deliktsaufbau eines Tatbestands; im Zivilrecht prüfst du Ansprüche. Ein Anspruch ist nach § 194 I BGB das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Die erste und wichtigste Frage jeder Zivilrechtsklausur lautet deshalb: Wer will was von wem woraus?

Die vier Fragen, die jede Prüfung eröffnen

  1. Wer? Der Anspruchsteller — die Person, die etwas verlangt. In Mehrpersonenverhältnissen klärst du zuerst, aus wessen Sicht du prüfst.
  2. Will was? Das Begehren — Zahlung, Herausgabe, Schadensersatz, Unterlassung. Das Begehren bestimmt, welche Anspruchsgrundlagen überhaupt in Betracht kommen.
  3. Von wem? Der Anspruchsgegner — die Person, gegen die sich der Anspruch richtet.
  4. Woraus? Die Anspruchsgrundlage — die Norm, die das Begehren trägt. Genau sie suchst du jetzt.

Aus diesen vier Bausteinen formst du den Obersatz: „A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 500 € aus § 433 II BGB haben." Dieser Satz ist das Gerüst, an dem die ganze Prüfung hängt.

Die richtige Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen

Kommen mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht, prüfst du sie nicht beliebig, sondern in einer eingebürgerten Reihenfolge. Sie folgt der Sachnähe und vermeidet, dass du Vorfragen doppelt aufrollst.

  1. Vertragliche Ansprüche. Zuerst die Ansprüche aus Vertrag (z. B. § 433, § 535) und die vertraglichen Sekundäransprüche (Schadensersatz, Rücktritt).
  2. Vertragsähnliche Ansprüche. Dann culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II) und Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff.).
  3. Dingliche Ansprüche. Anschließend die sachenrechtlichen Ansprüche, vor allem § 985 (Herausgabe) mit dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.
  4. Deliktische Ansprüche. Dann die unerlaubten Handlungen (§§ 823 ff.).
  5. Bereicherungsansprüche. Zuletzt die Kondiktionen (§§ 812 ff.) — das Auffangrecht, wenn keine andere Grundlage trägt.
Beispiel

K verlangt von V Lieferung eines gekauften Fahrrads. Wer will was von wem woraus? K (wer) will Übergabe und Übereignung des Fahrrads (was) von V (von wem) — woraus? Aus dem Kaufvertrag, § 433 I 1 BGB. Der Obersatz steht, und du prüfst geordnet: wirksamer Kaufvertrag, kein Erlöschen, keine Einreden. Erst wenn der vertragliche Anspruch durchgeprüft ist, wendest du dich etwaigen weiteren Grundlagen zu.

Warum die Reihenfolge Punkte bringt

Die geübte Reihenfolge ist kein Selbstzweck. Sie sorgt dafür, dass du Vorfragen — etwa die Eigentumslage — an der richtigen Stelle einmal klärst und später darauf verweisen kannst. Wer planlos zwischen Anspruchsgrundlagen springt, wiederholt sich, verliert Zeit und produziert Brüche im Gutachten. Die saubere Eröffnung ist deshalb schon die halbe Strukturnote.

Den Anspruchsaufbau lernt man nicht durch Lesen, sondern durch Schreiben — am eigenen Obersatz, an der eigenen Reihenfolge. Ob deine Eröffnung trägt und die Grundlagen sitzen, zeigt sich am besten an einer Korrektur.

Anspruchsaufbau üben — gratis korrigiert

Schreib ein Übungsgutachten zu einem zivilrechtlichen Fall und reich es bei easyiura ein. Die Korrektur im Examensmaßstab prüft, ob du die richtige Anspruchsgrundlage gewählt, den Obersatz sauber gebildet und die Ansprüche in der richtigen Reihenfolge geprüft hast — und macht aus deinen Schwachstellen automatisch Lernkarten. Die erste Korrektur ist kostenlos.

Erste Korrektur gratis