Klausuraufbau · Zivilrecht · Strafrecht · Öffentliches Recht

Prüfungsschemata für Jura

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105 Schemata · 3 Rechtsgebiete · kostenlos, ohne Account

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Zivilrecht 40 Schemata

Strafrecht 35 Schemata

Strafrecht AT 11

Vorsätzliches BegehungsdeliktAnwendbar auf §§ 211, 212, 223, 242 StGB etc. — das Fundament des strafrechtlichen Gutachtens.Versuch (§§ 22, 23 StGB)Prüfungsschema für den strafbaren Versuch — immer in Kombination mit dem jeweiligen Volldelikt prüfen.Fahrlässiges Delikt (§§ 222, 229 StGB)Schema für fahrlässige Tötung und Körperverletzung — Sorgfaltspflichtverletzung als Herzstück.Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)Strafbarkeit durch Nichthandeln — Garant haftet wie Begehungstäter, wenn er den Erfolg nicht abwendet.Täterschaft und Teilnahme (§§ 25–27 StGB)Abgrenzung Täterschaft (unmittelbar, mittelbar, Mittäterschaft) von Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe) nach der Tatherrschaftslehre.Erfolgsqualifiziertes Delikt (§ 18 StGB)Allgemeines Schema für Grunddelikt + schwere Folge — § 18 StGB verlangt wenigstens Fahrlässigkeit bzgl. der schweren Folge (Leichtfertigkeit nur, wo der Tatbestand sie ausdrücklich fordert, z.B. §§ 251, 306c StGB).Anstiftung (§ 26) & Beihilfe (§ 27 StGB)Akzessorische Teilnahmeformen — Anstiftung (Hervorrufen des Tatentschlusses) und Beihilfe (Förderung der Haupttat).Actio libera in causa (alic)Zurechnung bei selbst herbeigeführter Schuldunfähigkeit — Ausnahme/Durchbrechung des Koinzidenzprinzips (§§ 20, 8 StGB).Rechtfertigungsgründe (Überblick)Prüfung der Rechtswidrigkeit — die wichtigsten Rechtfertigungsgründe mit ihren Voraussetzungen.Irrtumslehre (§§ 16, 17 StGB, ETBI)Systematik der strafrechtlichen Irrtümer: Tatbestandsirrtum (Vorsatz), Verbotsirrtum (Schuld) und der umstrittene Erlaubnistatbestandsirrtum.Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)Prüfungsabschluss bei mehreren verwirklichten Delikten: Handlungseinheit/-mehrheit, Gesetzeskonkurrenz, Tateinheit und Tatmehrheit.

Strafrecht BT — Vermögen 11

Diebstahl (§ 242 StGB)Das häufigste BT-Delikt: Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in Zueignungsabsicht.Betrug (§ 263 StGB)Vermögensverschiebung durch Täuschung — die Kausalkette Täuschung → Irrtum → Verfügung → Schaden muss lückenlos sein.Raub (§ 249 StGB)Kombinationsdelikt aus Diebstahl und Nötigung — Wegnahme unter Einsatz qualifizierter Nötigungsmittel.Untreue (§ 266 StGB)Zwei gleichrangige Tatbestandsvarianten: Missbrauchs- und Treubruchtatbestand — beide sind eigenständig zu prüfen.Hehlerei (§ 259 StGB)Perpetuierung einer durch Vortat begründeten rechtswidrigen Vermögenslage — Vortat und Tathandlung sind Kern der Prüfung.Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Gewalt oder Drohung nach vollendeter Wegnahme — Sondertatbestand zwischen Diebstahl und Raub.Erpressung (§ 253) & räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Nötigung zur Vermögensverfügung mit Bereicherungsabsicht — räuberische Erpressung bei qualifizierten Mitteln (§255 = §253 + Raubmittel).Unterschlagung (§ 246 StGB)Zueignung einer fremden Sache, die sich bereits im Gewahrsam des Täters befindet — Auffangtatbestand neben §242.Computerbetrug (§ 263a StGB)Betrug gegen automatisierte Datenverarbeitung — Ersatz für §263 beim Einsatz von Computern ohne Irrtumsfähigkeit.Begünstigung (§ 257) & Strafvereitelung (§ 258 StGB)Nachtatverhalten zugunsten des Vortäters — Begünstigung sichert Vorteil, Strafvereitelung verhindert staatliche Reaktion.Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Eigenständiges Vermögensdelikt — Schutz des Eigentums vor Substanzverletzung und Funktionsbeeinträchtigung.

Öffentliches Recht 30 Schemata

Staats- und Verfassungsrecht 9

Grundrechtsprüfung — Allgemeines SchemaDreistufiges Schema für Freiheitsrechte: Schutzbereich → Eingriff → Verfassungsrechtliche Rechtfertigung.Verfassungsbeschwerde — Zulässigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG)Zulässigkeitsprüfung der Individualverfassungsbeschwerde nach §§ 90 ff. BVerfGG.Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG)Verfassungsgerichtliches Verfahren zur abstrakten Prüfung von Bundesrecht auf Verfassungskonformität — kein konkreter Fall erforderlich.Konkrete Normenkontrolle / Richtervorlage (Art. 100 I GG)Vorlage eines Gerichts an das BVerfG — Gericht ist von Verfassungswidrigkeit überzeugt und Norm entscheidungserheblich.Organstreitverfahren (Art. 93 I Nr. 1 GG)Streit zwischen oberstem Bundesorgan oder Teilen davon über Umfang von Rechten und Pflichten aus dem GG.Gleichheitsgrundrecht (Art. 3 I GG) — PrüfungsschemaEigenständiger Aufbau getrennt vom Freiheitsrecht: Ungleichbehandlung — Rechtfertigung nach Willkürformel oder neuer Formel.Verhältnismäßigkeitsprüfung — eigenständiges SchemaVerfassungsrechtliches Übermaßverbot: vier Prüfungsstufen — legitimes Ziel, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit.Bund-Länder-Streit (Art. 93 I Nr. 3 GG)Verfassungsstreit über Rechte und Pflichten zwischen Bund und Ländern, v. a. bei der Ausführung von Bundesgesetzen und der Bundesaufsicht (Art. 84, 85 GG).Gesetzgebung — Kompetenzen & Verfahren (Art. 70 ff., 76 ff. GG)Formelle Verfassungsmäßigkeit eines Bundesgesetzes: Gesetzgebungskompetenz und ordnungsgemäßes Verfahren.

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