Prüfungsschema: Organstreitverfahren (Art. 93 I Nr. 1 GG)
Streit zwischen oberstem Bundesorgan oder Teilen davon über Umfang von Rechten und Pflichten aus dem GG.
Das Prüfungsschema zu Organstreitverfahren (Art. 93 I Nr. 1 GG) gehört zum Öffentliches Recht (Modul Staats- und Verfassungsrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Zulässigkeit
- 1. Zuständigkeit: BVerfG (Art.93 I Nr.1, §§63 ff. BVerfGG) Art. 93 I Nr. 1 GG
- 2. Parteifähigkeit (§63 BVerfGG) § 63 BVerfGG
Oberste Bundesorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung) und ihre Teile (Fraktionen, Bundestagsabgeordnete) — soweit GG ihnen eigene Rechte verleiht.
- 3. Antragsgegner: parteifähiges Organ oder Organteil
- 4. Antragsbefugnis (§64 I BVerfGG) § 64 BVerfGG
Möglichkeit, durch Maßnahme oder Unterlassen des Antragsgegners in verfassungsrechtlichen Rechten verletzt oder gefährdet zu sein.
- 5. Frist: 6 Monate (§64 III BVerfGG) § 64 III BVerfGG
- 6. Form: schriftlich, Begründung
- II. Begründetheit
Die beanstandete Maßnahme/Unterlassung verletzt die verfassungsrechtlichen Rechte des Antragstellers.
Einschlägige Normen
Beim Schema „Organstreitverfahren (Art. 93 I Nr. 1 GG)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: Art. 93 I Nr. 1 GG § 63 BVerfGG § 64 BVerfGG § 64 III BVerfGG
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Organstreitverfahren (Art. 93 I Nr. 1 GG)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Organstreitverfahren (Art. 93 I Nr. 1 GG)"?
Organstreitverfahren (Art. 93 I Nr. 1 GG) gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Staats- und Verfassungsrecht.
Welche Normen muss ich beim Schema „Organstreitverfahren (Art. 93 I Nr. 1 GG)" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen Art. 93 I Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG, § 64 BVerfGG, § 64 III BVerfGG.
Wie übe ich das Schema „Organstreitverfahren (Art. 93 I Nr. 1 GG)" am besten?
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