Öffentliches Recht · Staats- und Verfassungsrecht

Prüfungsschema: Konkrete Normenkontrolle / Richtervorlage (Art. 100 I GG)

Vorlage eines Gerichts an das BVerfG — Gericht ist von Verfassungswidrigkeit überzeugt und Norm entscheidungserheblich.

5 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Konkrete Normenkontrolle / Richtervorlage (Art. 100 I GG) gehört zum Öffentliches Recht (Modul Staats- und Verfassungsrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Voraussetzungen der Vorlage
    • 1. Vorlage durch ein Gericht

      Jedes staatliche Gericht im Rahmen eines anhängigen Verfahrens. Kein privates Schiedsgericht.

    • 2. Entscheidungserheblichkeit der Norm

      Das Verfahren kann nur dann in der einen oder anderen Weise entschieden werden, je nach Gültigkeit der Norm.

    • 3. Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit

      Bloße Zweifel genügen nicht (anders als bei §76 BVerfGG) — das Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit überzeugt sein.

    • 4. Nachrangige Norm: förmliches Bundesgesetz oder Landesgesetz

      Art.100 I betrifft nur förmliche Gesetze; Rechtsverordnungen: Gericht kann selbst verwerfen. Nachkonstitutionell entstandene Normen: BVerfG-Monopol.

  • II. Begründetheit (durch BVerfG)

    Norm ist verfassungswidrig — BVerfG erklärt sie für nichtig (§78 BVerfGG) oder für unvereinbar mit GG (dann: Anordnung der Weitergeltung/Frist für Gesetzgeber).

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Häufige Fragen zum Schema „Konkrete Normenkontrolle / Richtervorlage (Art. 100 I GG)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Konkrete Normenkontrolle / Richtervorlage (Art. 100 I GG)"?

Konkrete Normenkontrolle / Richtervorlage (Art. 100 I GG) gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Staats- und Verfassungsrecht.

Wie übe ich das Schema „Konkrete Normenkontrolle / Richtervorlage (Art. 100 I GG)" am besten?

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