Prüfungsschema: Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema
Dreistufiges Schema für Freiheitsrechte: Schutzbereich → Eingriff → Verfassungsrechtliche Rechtfertigung.
Das Prüfungsschema zu Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema gehört zum Öffentliches Recht (Modul Staats- und Verfassungsrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Schutzbereich eröffnet
- 1. Persönlicher Schutzbereich
- a) Jedermann-GR (z. B. Art. 2, 4, 5, 8, 9 GG)
- b) Deutschenrecht (z. B. Art. 8 I, 9, 11, 12 GG)
Gilt nur für Deutsche i.S.d. Art. 116 GG. EU-Ausländer: Schutz über Art. 2 I / Unionsrecht.
- c) Juristische Personen (Art. 19 III GG — wesensgemäß) Art. 19 III GG
Nur inländische jurist. Personen; nur GR die ihrem Wesen nach auf jur. Personen anwendbar sind (z. B. Art. 12, 14 — ja; Art. 1 I — nein).
- 2. Sachlicher Schutzbereich
- a) Weite Auslegung des Schutzbereichs
Grundsatz: im Zweifel weite Auslegung — einschränkende Auslegung nur bei Rechtsmissbrauch.
- b) Immanente Grenzen (sozialethische Einschränkungen)
Nur bei vorbehaltlosen GR (Art. 4, 5 III): kollidierende Verfassungsgüter können den SB begrenzen.
- a) Weite Auslegung des Schutzbereichs
- 1. Persönlicher Schutzbereich
- II. Eingriff in den Schutzbereich
- 1. Klassischer Eingriff (imperativ, final, rechtlich, unmittelbar)
Alle vier Merkmale kumulativ — der Lehrbuchfall (Verwaltungsakt, Gesetz).
- 2. Moderner Eingriffsbegriff (faktische Beeinträchtigungen)
Faktische, mittelbare oder unbeabsichtigte Einwirkungen auf den Schutzbereich — jede spürbare Verschlechterung der grundrechtlich geschützten Position.
- 1. Klassischer Eingriff (imperativ, final, rechtlich, unmittelbar)
- III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- 1. Schranken — Eingriffsermächtigung vorhanden?
- a) Einfacher Gesetzesvorbehalt (z. B. Art. 2 I, 8 II GG)
„durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes" — weiter Spielraum des Gesetzgebers.
- b) Qualifizierter Gesetzesvorbehalt (z. B. Art. 11 II, 13 III GG)
Nur aus bestimmten Gründen — enger als einfacher Vorbehalt.
- c) Verfassungsimmanente Schranken bei vorbehaltlosen GR (Art. 4, 5 III GG)
Kollidierende Verfassungsgüter (andere GR, Gemeinschaftswerte) können einschränken.
- a) Einfacher Gesetzesvorbehalt (z. B. Art. 2 I, 8 II GG)
- 2. Schranken-Schranken — Gesetz verfassungsgemäß?
- a) Formelle Verfassungsmäßigkeit (Kompetenz, Verfahren, Form)
- b) Materielle Verfassungsmäßigkeit
- aa) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- (1) Legitimer Zweck
Ziel muss verfassungsrechtlich nicht verboten sein — sehr weit.
- (2) Geeignetheit (Mittel fördert den Zweck)
Zumindest Förderung des Zwecks — Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers.
- (3) Erforderlichkeit (kein milderes gleich geeignetes Mittel)
Mindesteingriff-Prinzip: gibt es ein gleich wirksames Mittel mit geringerer Grundrechtsbeeinträchtigung?
- (4) Angemessenheit / Verhältnismäßigkeit i.e.S.
Abwägung: Schwere des Eingriffs ↔ Bedeutung des Ziels. Das Kernstück jeder GR-Prüfung.
- (1) Legitimer Zweck
- bb) Wesensgehaltgarantie (Art. 19 II GG) Art. 19 II GG
Absoluter Kern jedes GR darf nicht angetastet werden — in der Praxis meist durch Verh.-Mäßigkeit abgedeckt.
- cc) Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG — bei Eingriffsgesetzen) Art. 19 I 2 GG
Nur bei Gesetzen, die GR einschränken (nicht bei vorbehaltlosen GR oder Regelungsgehalten).
- aa) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- 1. Schranken — Eingriffsermächtigung vorhanden?
- IV. Ergebnis: GR verletzt / nicht verletzt
Einschlägige Normen
Beim Schema „Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: Art. 19 III GG Art. 19 II GG Art. 19 I 2 GG
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema"?
Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Staats- und Verfassungsrecht.
Welche Normen muss ich beim Schema „Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen Art. 19 III GG, Art. 19 II GG, Art. 19 I 2 GG.
Wie übe ich das Schema „Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema" am besten?
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