Öffentliches Recht · Staats- und Verfassungsrecht

Prüfungsschema: Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema

Dreistufiges Schema für Freiheitsrechte: Schutzbereich → Eingriff → Verfassungsrechtliche Rechtfertigung.

18 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema gehört zum Öffentliches Recht (Modul Staats- und Verfassungsrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Schutzbereich eröffnet
    • 1. Persönlicher Schutzbereich
      • a) Jedermann-GR (z. B. Art. 2, 4, 5, 8, 9 GG)
      • b) Deutschenrecht (z. B. Art. 8 I, 9, 11, 12 GG)

        Gilt nur für Deutsche i.S.d. Art. 116 GG. EU-Ausländer: Schutz über Art. 2 I / Unionsrecht.

      • c) Juristische Personen (Art. 19 III GG — wesensgemäß) Art. 19 III GG

        Nur inländische jurist. Personen; nur GR die ihrem Wesen nach auf jur. Personen anwendbar sind (z. B. Art. 12, 14 — ja; Art. 1 I — nein).

    • 2. Sachlicher Schutzbereich
      • a) Weite Auslegung des Schutzbereichs

        Grundsatz: im Zweifel weite Auslegung — einschränkende Auslegung nur bei Rechtsmissbrauch.

      • b) Immanente Grenzen (sozialethische Einschränkungen)

        Nur bei vorbehaltlosen GR (Art. 4, 5 III): kollidierende Verfassungsgüter können den SB begrenzen.

  • II. Eingriff in den Schutzbereich
    • 1. Klassischer Eingriff (imperativ, final, rechtlich, unmittelbar)

      Alle vier Merkmale kumulativ — der Lehrbuchfall (Verwaltungsakt, Gesetz).

    • 2. Moderner Eingriffsbegriff (faktische Beeinträchtigungen)

      Faktische, mittelbare oder unbeabsichtigte Einwirkungen auf den Schutzbereich — jede spürbare Verschlechterung der grundrechtlich geschützten Position.

  • III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
    • 1. Schranken — Eingriffsermächtigung vorhanden?
      • a) Einfacher Gesetzesvorbehalt (z. B. Art. 2 I, 8 II GG)

        „durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes" — weiter Spielraum des Gesetzgebers.

      • b) Qualifizierter Gesetzesvorbehalt (z. B. Art. 11 II, 13 III GG)

        Nur aus bestimmten Gründen — enger als einfacher Vorbehalt.

      • c) Verfassungsimmanente Schranken bei vorbehaltlosen GR (Art. 4, 5 III GG)

        Kollidierende Verfassungsgüter (andere GR, Gemeinschaftswerte) können einschränken.

    • 2. Schranken-Schranken — Gesetz verfassungsgemäß?
      • a) Formelle Verfassungsmäßigkeit (Kompetenz, Verfahren, Form)
      • b) Materielle Verfassungsmäßigkeit
        • aa) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
          • (1) Legitimer Zweck

            Ziel muss verfassungsrechtlich nicht verboten sein — sehr weit.

          • (2) Geeignetheit (Mittel fördert den Zweck)

            Zumindest Förderung des Zwecks — Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers.

          • (3) Erforderlichkeit (kein milderes gleich geeignetes Mittel)

            Mindesteingriff-Prinzip: gibt es ein gleich wirksames Mittel mit geringerer Grundrechtsbeeinträchtigung?

          • (4) Angemessenheit / Verhältnismäßigkeit i.e.S.

            Abwägung: Schwere des Eingriffs ↔ Bedeutung des Ziels. Das Kernstück jeder GR-Prüfung.

        • bb) Wesensgehaltgarantie (Art. 19 II GG) Art. 19 II GG

          Absoluter Kern jedes GR darf nicht angetastet werden — in der Praxis meist durch Verh.-Mäßigkeit abgedeckt.

        • cc) Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG — bei Eingriffsgesetzen) Art. 19 I 2 GG

          Nur bei Gesetzen, die GR einschränken (nicht bei vorbehaltlosen GR oder Regelungsgehalten).

  • IV. Ergebnis: GR verletzt / nicht verletzt

Einschlägige Normen

Beim Schema „Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: Art. 19 III GG Art. 19 II GG Art. 19 I 2 GG

Dieses Schema üben — und gratis korrigieren lassen

Schreib ein Übungsgutachten zu „Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema" und reich es bei easyiura ein. Du bekommst eine Korrektur im Examensmaßstab, die dir zeigt, wo Obersatz, Subsumtion oder Aufbau hakt — und macht aus deinen Schwachstellen automatisch Wiederholungs-Lernkarten. Die erste Korrektur ist kostenlos.

Erste Korrektur gratis

Häufige Fragen zum Schema „Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema"?

Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Staats- und Verfassungsrecht.

Welche Normen muss ich beim Schema „Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen Art. 19 III GG, Art. 19 II GG, Art. 19 I 2 GG.

Wie übe ich das Schema „Grundrechtsprüfung — Allgemeines Schema" am besten?

Schreibe ein Übungsgutachten zu diesem Aufbau und lass es bei easyiura im Examensmaßstab korrigieren. Erkannte Schwachstellen werden automatisch zu Wiederholungs-Lernkarten. Die erste Korrektur ist gratis.