Öffentliches Recht · Staats- und Verfassungsrecht

Prüfungsschema: Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG)

Verfassungsgerichtliches Verfahren zur abstrakten Prüfung von Bundesrecht auf Verfassungskonformität — kein konkreter Fall erforderlich.

6 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG) gehört zum Öffentliches Recht (Modul Staats- und Verfassungsrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Zulässigkeit
    • 1. Zuständigkeit: BVerfG (Art.93 I Nr.2 GG, §§13 Nr.6, 76 ff. BVerfGG) Art. 93 I Nr. 2 GG
    • 2. Antragsteller (§76 I BVerfGG) § 76 BVerfGG

      Bundesregierung, Landesregierung oder 1/4 der Mitglieder des Bundestages. Kein Individualrecht.

    • 3. Antragsgegenstand: Bundesrecht oder Landesrecht

      Vereinbarkeit von Bundesrecht mit GG oder mit sonstigem Bundesrecht; Vereinbarkeit von Landesrecht mit GG oder Bundesrecht.

    • 4. Antragsbefugnis (§76 I BVerfGG): eigene Zweifel genügen

      Antragsteller muss Norm für grundgesetzwidrig halten oder Zweifel an Vereinbarkeit haben — keine subjektive Betroffenheit erforderlich.

    • 5. Form und Frist: keine Frist — schriftliche Begründung
  • II. Begründetheit

    Antragsgegenstand ist mit dem GG oder höherrangigem Bundesrecht unvereinbar.

Einschlägige Normen

Beim Schema „Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: Art. 93 I Nr. 2 GG § 76 BVerfGG

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Häufige Fragen zum Schema „Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG)"?

Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG) gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Staats- und Verfassungsrecht.

Welche Normen muss ich beim Schema „Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen Art. 93 I Nr. 2 GG, § 76 BVerfGG.

Wie übe ich das Schema „Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG)" am besten?

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