Öffentliches Recht · Staats- und Verfassungsrecht

Prüfungsschema: Verfassungsbeschwerde — Zulässigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG)

Zulässigkeitsprüfung der Individualverfassungsbeschwerde nach §§ 90 ff. BVerfGG.

9 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Verfassungsbeschwerde — Zulässigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG) gehört zum Öffentliches Recht (Modul Staats- und Verfassungsrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • Zulässigkeit
    • I. Beschwerdefähigkeit § 90 I BVerfGG

      »Jedermann« — jeder Träger von Grundrechten (auch inländische juristische Personen, Art. 19 III GG).

    • II. Prozessfähigkeit

      Grundrechtsmündigkeit; bei Minderjährigen abhängig vom betroffenen Grundrecht.

    • III. Beschwerdegegenstand § 90 I BVerfGG

      Akt der öffentlichen Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) — Gesetz, VA, Urteil.

    • IV. Beschwerdebefugnis

      Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung; Beschwerdeführer muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein.

      • 1. Möglichkeit der Grundrechtsverletzung
      • 2. Selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen

        Bei Gesetzen ohne Vollzugsakt: unmittelbare Betroffenheit ausnahmsweise zu bejahen.

    • V. Rechtswegerschöpfung § 90 II 1 BVerfGG

      Zunächst muss der fachgerichtliche Rechtsweg vollständig durchlaufen sein.

    • VI. Grundsatz der Subsidiarität

      Über die Rechtswegerschöpfung hinaus: alle zumutbaren Möglichkeiten zur Abhilfe ausschöpfen.

    • VII. Form und Frist §§ 23, 92, 93 BVerfGG

      Schriftform + Begründung (§§ 23, 92). Frist: 1 Monat (Einzelakt) bzw. 1 Jahr (Gesetz), § 93 BVerfGG.

  • Begründetheit (Obersatz)

    Die VB ist begründet, soweit der Akt öffentlicher Gewalt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten verletzt → materielle Grundrechtsprüfung (siehe Schema »Grundrechtsprüfung«).

Einschlägige Normen

Beim Schema „Verfassungsbeschwerde — Zulässigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 90 I BVerfGG § 90 II 1 BVerfGG §§ 23 93 BVerfGG

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Häufige Fragen zum Schema „Verfassungsbeschwerde — Zulässigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Verfassungsbeschwerde — Zulässigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG)"?

Verfassungsbeschwerde — Zulässigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG) gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Staats- und Verfassungsrecht.

Welche Normen muss ich beim Schema „Verfassungsbeschwerde — Zulässigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 90 I BVerfGG, § 90 II 1 BVerfGG, §§ 23, 93 BVerfGG.

Wie übe ich das Schema „Verfassungsbeschwerde — Zulässigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG)" am besten?

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