Strafrecht · Strafprozessrecht (StPO)

Prüfungsschema: Beweisverwertungsverbote

Trennung von Erhebungs- und Verwertungsverbot; bei relativen Verboten entscheidet die Abwägungslehre, prozessual ist die Widerspruchslösung zu beachten.

7 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Beweisverwertungsverbote gehört zum Strafrecht (Modul Strafprozessrecht (StPO)) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Beweiserhebungsverbot (Fehler bei der Gewinnung)
    • 1. Verbotene Vernehmungsmethoden (§ 136a) § 136a StPO
    • 2. Belehrungsverstöße (§§ 136, 163a) § 136 StPO
  • II. Beweisverwertungsverbot
    • 1. Unselbständig (Folge eines Erhebungsfehlers)
      • a) Absolut (z. B. § 136a III 2) § 136a III StPO
      • b) Relativ — Abwägungslehre

        Abwägung zwischen Schwere des Verfahrensverstoßes und Strafverfolgungsinteresse; Rechtskreistheorie des BGH.

    • 2. Selbständig (unmittelbar aus Verfassung)

      z. B. Kernbereich privater Lebensgestaltung, allgemeines Persönlichkeitsrecht.

  • III. Widerspruchslösung

    Verwertung nur, wenn der verteidigte Angeklagte nicht bis zum Zeitpunkt des § 257 StPO widerspricht.

  • IV. Fernwirkung

    Grundsätzlich keine Fernwirkung auf mittelbar erlangte Beweise ("fruit of the poisonous tree" überwiegend abgelehnt).

Einschlägige Normen

Beim Schema „Beweisverwertungsverbote" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 136a StPO § 136 StPO § 136a III StPO

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Häufige Fragen zum Schema „Beweisverwertungsverbote"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Beweisverwertungsverbote"?

Beweisverwertungsverbote gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafprozessrecht (StPO).

Welche Normen muss ich beim Schema „Beweisverwertungsverbote" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 136a StPO, § 136 StPO, § 136a III StPO.

Wie übe ich das Schema „Beweisverwertungsverbote" am besten?

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