Prüfungsschema: Fahrlässiges Delikt (§§ 222, 229 StGB)
Schema für fahrlässige Tötung und Körperverletzung — Sorgfaltspflichtverletzung als Herzstück.
Das Prüfungsschema zu Fahrlässiges Delikt (§§ 222, 229 StGB) gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht AT) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Tatbestand
- 1. Objektiver Tatbestand
- a) Tathandlung (aktives Tun oder Unterlassen mit VSP)
- b) Tatbestandsmäßiger Erfolg (Tod / KV-Erfolg)
- c) Kausalität (c.s.q.n.)
Hypothetische Elimination: wäre der Erfolg ohne die Handlung ausgeblieben?
- d) Objektive Vorhersehbarkeit des Erfolgs
Maßstab: verständiger Mensch im Verkehrskreis des Täters. Grundvoraussetzung jeder Fahrlässigkeit.
- e) Sorgfaltspflichtverletzung
Abweichung vom Verhalten des umsichtigen Durchschnittsmenschen im selben Verkehrskreis.
- aa) Maßstab der Sorgfalt (Durchschnittsperson im Verkehrskreis)
- bb) Konkreter Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht
- f) Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Hätte pflichtgemäßes Alternativverhalten den Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden?
- aa) Schutzzweck der Norm
- 2. Subjektiver Tatbestand
- a) Fahrlässigkeitsform (bewusst/unbewusst)
Bewusste F.: Möglichkeit erkannt, aber auf Ausbleiben vertraut. Unbewusste F.: Möglichkeit hätte erkannt werden müssen.
- b) Kein Vorsatz (sonst §§ 212, 223 StGB)
- a) Fahrlässigkeitsform (bewusst/unbewusst)
- 1. Objektiver Tatbestand
- II. Rechtswidrigkeit
- III. Schuld
- 1. Schuldfähigkeit (§§ 19, 20 StGB) § 20 StGB
- 2. Subjektive Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit
Persönliche Fähigkeiten des Täters: konnte er den Erfolg individuell erkennen und vermeiden?
- 3. Individuelle Sorgfaltspflichtverletzung
Maßstab jetzt subjektiv: Was konnte der konkrete Täter leisten?
- 4. Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens § 35 StGB analog
Einschlägige Normen
Beim Schema „Fahrlässiges Delikt (§§ 222, 229 StGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 20 StGB § 35 StGB analog
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Fahrlässiges Delikt (§§ 222, 229 StGB)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Fahrlässiges Delikt (§§ 222, 229 StGB)"?
Fahrlässiges Delikt (§§ 222, 229 StGB) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht AT.
Welche Normen muss ich beim Schema „Fahrlässiges Delikt (§§ 222, 229 StGB)" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen § 20 StGB, § 35 StGB analog.
Wie übe ich das Schema „Fahrlässiges Delikt (§§ 222, 229 StGB)" am besten?
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