Prüfungsschema: Vorsätzliches Begehungsdelikt
Anwendbar auf §§ 211, 212, 223, 242 StGB etc. — das Fundament des strafrechtlichen Gutachtens.
Das Prüfungsschema zu Vorsätzliches Begehungsdelikt gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht AT) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Tatbestand
- 1. Objektiver Tatbestand
- a) Tathandlung § 13 StGB ggf.
Aktives Tun; bei Unterlassen: Garantenstellung und Entsprechungsklausel (§ 13 I StGB).
- b) Tatbestandsmäßiger Erfolg
Eintritt des deliktstypischen Erfolgs (z. B. Tod des Menschen bei § 212 StGB).
- c) Kausalität
Conditio-sine-qua-non: nicht hinwegdenkbar ohne Entfall des Erfolgs.
- aa) Äquivalenztheorie (c.s.q.n.-Formel)
- bb) Sonderfälle (alternative/kumulative Kausalität)
- d) Objektive Zurechnung
Rechtlich missbilligte Gefahrschaffung, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert.
- aa) Rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen?
- bb) Realisierung dieser Gefahr im Erfolg?
- cc) Kein Ausnahmetatbestand (erlaubtes Risiko, Opfermitwirkung)
- a) Tathandlung § 13 StGB ggf.
- 2. Subjektiver Tatbestand
- a) Vorsatz bzgl. aller obj. TB-Merkmale § 15 StGB
Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung; im Zeitpunkt der Handlung (§ 8 StGB).
- aa) Vorsatzform (dolus directus I/II, dolus eventualis)
- bb) Ggf. Tatbestandsirrtum (§ 16 I StGB) § 16 StGB
- b) Besondere subjektive Merkmale (deliktsabhängig)
Z. B. Zueignungsabsicht bei § 242 StGB — nur prüfen wenn Tatbestand dies verlangt.
- a) Vorsatz bzgl. aller obj. TB-Merkmale § 15 StGB
- 1. Objektiver Tatbestand
- II. Rechtswidrigkeit
- 1. Notwehr (§ 32 StGB) § 32 StGB
Notwehrlage + erforderliche + gebotene Verteidigung + subj. Rechtfertigungselement.
- a) Notwehrlage (gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff)
- b) Notwehrhandlung (erforderlich + geboten)
- c) Subjektives Rechtfertigungselement
- 2. Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) § 34 StGB
- 3. Einwilligung / mutmaßliche Einwilligung
- 4. Weitere Rechtfertigungsgründe
- 1. Notwehr (§ 32 StGB) § 32 StGB
- III. Schuld
- 1. Schuldfähigkeit §§ 19, 20, 21 StGB
Prüfe § 20 bei Alkohol/Drogen/psychischer Störung; ggf. § 21 (vermindert schuldfähig).
- 2. Unrechtsbewusstsein / Verbotsirrtum § 17 StGB
Unvermeidbarer Verbotsirrtum → kein Vorwurf; vermeidbarer → Strafmilderung.
- 3. Entschuldigungsgründe §§ 33, 35 StGB
- a) Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB) § 35 StGB
- b) Notwehrexzess (§ 33 StGB) § 33 StGB
- 4. Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
- 1. Schuldfähigkeit §§ 19, 20, 21 StGB
- IV. Strafausschließungs-/Strafaufhebungsgründe
- V. Konkurrenzen (§§ 52, 53 StGB) §§ 52, 53 StGB
Einschlägige Normen
Beim Schema „Vorsätzliches Begehungsdelikt" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 15 StGB § 16 StGB § 32 StGB § 34 StGB §§ 19 21 StGB § 17 StGB §§ 33 35 StGB § 35 StGB § 33 StGB §§ 52 53 StGB
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Vorsätzliches Begehungsdelikt"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Vorsätzliches Begehungsdelikt"?
Vorsätzliches Begehungsdelikt gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht AT.
Welche Normen muss ich beim Schema „Vorsätzliches Begehungsdelikt" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen § 15 StGB, § 16 StGB, § 32 StGB, § 34 StGB, §§ 19, 21 StGB u. a..
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