Prüfungsschema: Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)
Strafbarkeit durch Nichthandeln — Garant haftet wie Begehungstäter, wenn er den Erfolg nicht abwendet.
Das Prüfungsschema zu Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB) gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht AT) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Tatbestand
- 1. Objektiver Tatbestand
- a) Tatbestandsmäßiger Erfolg eingetreten
- b) Physisch-reale Handlungsmöglichkeit
Täter muss objektiv in der Lage gewesen sein zu handeln (kein Ding der Unmöglichkeit).
- c) Quasikausalität
Hätte die gebotene Handlung den Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert?
- aa) Hypothetische Elimination der Untätigkeit
- d) Garantenstellung (§ 13 I StGB) § 13 I StGB
Nur der Garant haftet aus § 13 StGB. Zwei Kategorien: Beschützer- und Überwachergarant.
- aa) Beschützergarant (enge persönliche Beziehung, Übernahme, Ingerenz)
Eltern–Kind, Eheleute, enge Lebensgemeinschaft; freiwillige Übernahme von Schutzfunktionen; Ingerenz (gefahrbegründendes Vorverhalten).
- bb) Überwachergarant (Herrschaft über Gefahrenquelle)
Eigentümer gefährlicher Sachen, Betreiber gefährlicher Anlagen, Aufsichtspflicht.
- aa) Beschützergarant (enge persönliche Beziehung, Übernahme, Ingerenz)
- e) Entsprechungsklausel (§ 13 I a.E. StGB) § 13 I StGB
Nur bei verhaltensgebundenen Delikten: Unterlassen muss der aktiven Begehung entsprechen.
- 2. Subjektiver Tatbestand
- a) Vorsatz bzgl. aller obj. TB-Merkmale § 15 StGB
- b) Vorsatz bzgl. Garantenstellung + Handlungsmöglichkeit
- c) Ggf. Tatbestandsirrtum (§ 16 I StGB) über Garantenlage § 16 StGB
- 1. Objektiver Tatbestand
- II. Rechtswidrigkeit
- III. Schuld
- IV. Strafmilderung nach § 13 II StGB (fakultativ) § 13 II StGB
Gericht kann den Strafrahmen nach § 49 I StGB mildern — kein Automatismus.
Einschlägige Normen
Beim Schema „Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 13 I StGB § 15 StGB § 16 StGB § 13 II StGB
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)"?
Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht AT.
Welche Normen muss ich beim Schema „Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen § 13 I StGB, § 15 StGB, § 16 StGB, § 13 II StGB.
Wie übe ich das Schema „Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)" am besten?
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