Strafrecht · Strafrecht BT — Person

Prüfungsschema: Beleidigungsdelikte (§§ 185–187 StGB)

Schutz der Ehre: Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung — Abgrenzung nach Adressat, Tatsache/Werturteil und Wahrheit.

8 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Beleidigungsdelikte (§§ 185–187 StGB) gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht BT — Person) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Beleidigung (§ 185 StGB) § 185 StGB
    • 1. Kundgabe der Miss-/Nichtachtung
    • 2. Gegenüber dem Betroffenen oder einem Dritten
  • II. Üble Nachrede (§ 186 StGB) § 186 StGB
    • 1. Behaupten/Verbreiten einer ehrenrührigen Tatsache ggü. Dritten
    • 2. Nicht erweislich wahr

      Beweislastregel: Nichterweislichkeit der Wahrheit geht zulasten des Täters.

  • III. Verleumdung (§ 187 StGB) § 187 StGB

    Wider besseres Wissen unwahre ehrenrührige Tatsache.

  • IV. Abgrenzung Tatsache / Werturteil

    Tatsachen sind dem Beweis zugänglich; reine Werturteile fallen unter § 185.

  • V. Rechtswidrigkeit — Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193), Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) § 193 StGB
  • VI. Strafantrag (§ 194 StGB) § 194 StGB

Einschlägige Normen

Beim Schema „Beleidigungsdelikte (§§ 185–187 StGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 185 StGB § 186 StGB § 187 StGB § 193 StGB § 194 StGB

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Häufige Fragen zum Schema „Beleidigungsdelikte (§§ 185–187 StGB)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Beleidigungsdelikte (§§ 185–187 StGB)"?

Beleidigungsdelikte (§§ 185–187 StGB) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht BT — Person.

Welche Normen muss ich beim Schema „Beleidigungsdelikte (§§ 185–187 StGB)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 185 StGB, § 186 StGB, § 187 StGB, § 193 StGB, § 194 StGB.

Wie übe ich das Schema „Beleidigungsdelikte (§§ 185–187 StGB)" am besten?

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