Prüfungsschema: Unterschlagung (§ 246 StGB)
Zueignung einer fremden Sache, die sich bereits im Gewahrsam des Täters befindet — Auffangtatbestand neben §242.
Das Prüfungsschema zu Unterschlagung (§ 246 StGB) gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht BT — Vermögen) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Tatbestand (§ 246 StGB)
- 1. Objektiver Tatbestand
- a) Fremde bewegliche Sache (wie §242)
- b) Sache befindet sich im Gewahrsam des Täters oder ihm zugänglich
Kein Gewahrsamswechsel nötig — Abgrenzung zu §242: keine Wegnahme, kein Bruch fremden Gewahrsams.
- c) Zueignung (Manifestation des Zueignungswillens nach außen)
Zueignung = jede Handlung, aus der sich für Außenstehende erkennbar ergibt, dass Täter die Sache als eigene behandelt (z.B. Veräußerung, Einbehalten, Verbrauch).
- 2. Subjektiver Tatbestand
- a) Vorsatz
- b) Zueignungsabsicht (Aneign.- + Enteignungskomponente)
- 1. Objektiver Tatbestand
- II. Rechtswidrigkeit
- III. Schuld
- IV. Veruntreuende Unterschlagung (§246 II StGB) § 246 II StGB
Qualifikation: Täter hat die Sache aufgrund Anvertrauens in Besitz (z.B. Pfand, Leihe, Miete). Höherer Strafrahmen.
- V. Abgrenzung zu §242 (Diebstahl)
§246 subsidär zu §242 (§246 III). Unterschlagung: Sache schon beim Täter; Diebstahl: fremden Gewahrsam gebrochen. Bei beiden: fremde bewegliche Sache + Zueignungsabsicht.
Einschlägige Normen
Beim Schema „Unterschlagung (§ 246 StGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 246 II StGB
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Unterschlagung (§ 246 StGB)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Unterschlagung (§ 246 StGB)"?
Unterschlagung (§ 246 StGB) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht BT — Vermögen.
Welche Normen muss ich beim Schema „Unterschlagung (§ 246 StGB)" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen § 246 II StGB.
Wie übe ich das Schema „Unterschlagung (§ 246 StGB)" am besten?
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