Strafrecht · Strafrecht BT — Vermögen

Prüfungsschema: Betrug (§ 263 StGB)

Vermögensverschiebung durch Täuschung — die Kausalkette Täuschung → Irrtum → Verfügung → Schaden muss lückenlos sein.

11 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Betrug (§ 263 StGB) gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht BT — Vermögen) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Tatbestand
    • 1. Objektiver Tatbestand
      • a) Täuschung über Tatsachen § 263 StGB

        Einwirkung auf das Vorstellungsbild über Tatsachen (Vergangenheit/Gegenwart, dem Beweis zugänglich). Auch konkludent oder durch Unterlassen (bei Garantenstellung).

      • b) Irrtum

        Erregung oder Unterhaltung einer Fehlvorstellung beim Getäuschten. Kein Irrtum bei bloßem Nichtwissen (ignorantia) oder bei sachgedanklichem Mitbewusstsein.

      • c) Vermögensverfügung

        Jedes Handeln, Dulden, Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.

        • aa) Unmittelbarkeit (Verfügung mindert direkt das Vermögen)
        • bb) Dreiecksbetrug: Näheverhältnis Getäuschter ↔ Geschädigter

          Abgrenzung zum Diebstahl in mittelbarer Täterschaft (Lagertheorie / Befugnistheorie).

      • d) Vermögensschaden

        Gesamtsaldierung: Vermögen vor ↔ nach der Verfügung. Auch schadensgleiche Vermögensgefährdung.

        • aa) Wirtschaftliche Gesamtsaldierung
        • bb) Schadensgleiche Vermögensgefährdung

          Konkrete, wirtschaftlich messbare Gefährdung (BVerfG: präzise Bezifferung erforderlich).

    • 2. Subjektiver Tatbestand
      • a) Vorsatz bzgl. aller obj. TB-Merkmale § 15 StGB
      • b) Absicht rechtswidriger und stoffgleicher Bereicherung § 263 StGB

        Stoffgleichheit: Vorteil ist die Kehrseite des Schadens (»aus demselben Vermögen«). Rechtswidrigkeit des erstrebten Vorteils.

  • II. Rechtswidrigkeit
  • III. Schuld
  • IV. Besonders schwere Fälle (§ 263 III StGB) § 263 III StGB

Einschlägige Normen

Beim Schema „Betrug (§ 263 StGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 263 StGB § 15 StGB § 263 III StGB

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Häufige Fragen zum Schema „Betrug (§ 263 StGB)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Betrug (§ 263 StGB)"?

Betrug (§ 263 StGB) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht BT — Vermögen.

Welche Normen muss ich beim Schema „Betrug (§ 263 StGB)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 263 StGB, § 15 StGB, § 263 III StGB.

Wie übe ich das Schema „Betrug (§ 263 StGB)" am besten?

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