Öffentliches Recht · Besonderes Verwaltungsrecht

Prüfungsschema: Baunachbarklage (drittbezogene Anfechtungsklage)

Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung — Besonderheiten: Klagebefugnis und Begründetheit richten sich nach drittschützenden Normen.

9 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Baunachbarklage (drittbezogene Anfechtungsklage) gehört zum Öffentliches Recht (Modul Besonderes Verwaltungsrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Zulässigkeit
    • 1. Verwaltungsrechtsweg (§40 I VwGO)
    • 2. Statthafte Klageart: Anfechtungsklage (§42 I Alt.1 VwGO) § 42 VwGO

      Klagegegner: Baugenehmigung als VA gegen den Bauherrn; Nachbar als Drittbetroffener.

    • 3. Klagebefugnis (§42 II VwGO) § 42 II VwGO

      Nachbar muss möglicherweise in einem drittschützenden Recht verletzt sein. Drittschutz aus: §34 II BauGB i.V.m. Gebietserhaltungsanspruch, §34 I (Rücksichtnahme), Abstandsflächen-recht.

      • a) Drittschützende Norm (subjektiv-öff. Recht des Nachbarn)
      • b) Möglichkeit der Verletzung
    • 4. Vorverfahren (§68 VwGO) — ggf. durchgeführt § 68 VwGO
    • 5. Klagefrist (§74 VwGO — 1 Monat nach Zustellung) § 74 VwGO

      Zustellung der BG an den Nachbarn? Wenn nicht: Jahresfrist (§58 II VwGO) oder Verwirkung.

  • II. Begründetheit
    • 1. Baugenehmigung rechtswidrig

      BG verletzt öff.-rechtl. Vorschriften: BauGB, BauO Länder, Bebauungsplan. Nur Verstöße prüfen, die Drittschutz entfalten.

    • 2. Verletzung drittschützender Normen

      Z.B. Verstoß gegen Gebietserhaltungsanspruch (§34 II), Rücksichtnahmegebot (§34 I), Abstandsflächen. Nicht: bloß öff. Interesse (z.B. Brandschutz ohne Nachbarbezug).

    • 3. Verletzung des Klägers (Nachbar) in seinen Rechten

Einschlägige Normen

Beim Schema „Baunachbarklage (drittbezogene Anfechtungsklage)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 42 VwGO § 42 II VwGO § 68 VwGO § 74 VwGO

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Häufige Fragen zum Schema „Baunachbarklage (drittbezogene Anfechtungsklage)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Baunachbarklage (drittbezogene Anfechtungsklage)"?

Baunachbarklage (drittbezogene Anfechtungsklage) gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Besonderes Verwaltungsrecht.

Welche Normen muss ich beim Schema „Baunachbarklage (drittbezogene Anfechtungsklage)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 42 VwGO, § 42 II VwGO, § 68 VwGO, § 74 VwGO.

Wie übe ich das Schema „Baunachbarklage (drittbezogene Anfechtungsklage)" am besten?

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