Öffentliches Recht · Besonderes Verwaltungsrecht

Prüfungsschema: Anspruch auf Baugenehmigung

Gebundener Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, wenn das Vorhaben dem öffentlichen Baurecht nicht widerspricht.

8 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Anspruch auf Baugenehmigung gehört zum Öffentliches Recht (Modul Besonderes Verwaltungsrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Ermächtigungsgrundlage (LBO — Genehmigungsanspruch)

    Landesrechtlich; Anspruch, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

  • II. Genehmigungsbedürftigkeit & -fähigkeit
  • III. Formelle Voraussetzungen (Antrag, Verfahren)
  • IV. Materielle Baurechtmäßigkeit
    • 1. Bauplanungsrecht (§§ 29 ff. BauGB) § 29 BauGB
      • a) Im Geltungsbereich eines B-Plans (§ 30) § 30 BauGB
      • b) Innenbereich (§ 34) § 34 BauGB
      • c) Außenbereich (§ 35) § 35 BauGB
    • 2. Bauordnungsrecht (LBO — z. B. Abstandsflächen)
  • V. Rechtsfolge: gebundener Anspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen

Einschlägige Normen

Beim Schema „Anspruch auf Baugenehmigung" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 29 BauGB § 30 BauGB § 34 BauGB § 35 BauGB

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Häufige Fragen zum Schema „Anspruch auf Baugenehmigung"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Anspruch auf Baugenehmigung"?

Anspruch auf Baugenehmigung gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Besonderes Verwaltungsrecht.

Welche Normen muss ich beim Schema „Anspruch auf Baugenehmigung" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 29 BauGB, § 30 BauGB, § 34 BauGB, § 35 BauGB.

Wie übe ich das Schema „Anspruch auf Baugenehmigung" am besten?

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