Öffentliches Recht · Verwaltungsprozessrecht (VwGO)

Prüfungsschema: Verpflichtungsklage (§ 42 I Alt. 2 VwGO)

Klage auf Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen VA — Versagungsgegenklage und Untätigkeitsklage.

13 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Verpflichtungsklage (§ 42 I Alt. 2 VwGO) gehört zum Öffentliches Recht (Modul Verwaltungsprozessrecht (VwGO)) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • A. Zulässigkeit
    • I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 I VwGO) § 40 I VwGO
    • II. Statthafte Klageart (§ 42 I Alt. 2 VwGO) § 42 I Alt. 2 VwGO
      • 1. Ablehnung oder Unterlassung eines begünstigenden VA
      • 2. Versagungsgegenklage (VA abgelehnt) vs. Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) § 75 VwGO
    • III. Klagebefugnis (§ 42 II VwGO — Möglichkeit eines Anspruchs) § 42 II VwGO
    • IV. Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO) §§ 68 ff. VwGO
      • 1. Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid + Frist (§ 70 VwGO) § 70 VwGO
      • 2. Ggf. Untätigkeitsklage ohne Widerspruchsbescheid (§ 75 VwGO — 3 Monate) § 75 VwGO
    • V. Klagefrist (§ 74 VwGO) § 74 VwGO
    • VI. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
  • B. Begründetheit (§ 113 V VwGO) § 113 V VwGO
    • I. Spruchreife (§ 113 V 1 VwGO) § 113 V 1 VwGO

      Gericht kann abschließend entscheiden — Anspruch auf bestimmten VA.

      • 1. EGL vorhanden und einschlägig
      • 2. Tatbestandsvoraussetzungen der EGL erfüllt
      • 3. Kein Ermessen oder Ermessen auf Null reduziert

        Ermessen auf Null: nur eine Entscheidung ist rechtmäßig — Gericht verpflichtet zur Vornahme.

    • II. Fehlende Spruchreife → Bescheidungsurteil (§ 113 V 2 VwGO) § 113 V 2 VwGO

      Bei verbleibendem Ermessens- oder Beurteilungsspielraum: Gericht verpflichtet zur erneuten Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts.

    • III. Rechtsverletzung des Klägers § 113 V VwGO

Einschlägige Normen

Beim Schema „Verpflichtungsklage (§ 42 I Alt. 2 VwGO)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 40 I VwGO § 42 I Alt. 2 VwGO § 75 VwGO § 42 II VwGO §§ 68 ff. VwGO § 70 VwGO § 74 VwGO § 113 V VwGO § 113 V 1 VwGO § 113 V 2 VwGO

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Häufige Fragen zum Schema „Verpflichtungsklage (§ 42 I Alt. 2 VwGO)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Verpflichtungsklage (§ 42 I Alt. 2 VwGO)"?

Verpflichtungsklage (§ 42 I Alt. 2 VwGO) gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Verwaltungsprozessrecht (VwGO).

Welche Normen muss ich beim Schema „Verpflichtungsklage (§ 42 I Alt. 2 VwGO)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 40 I VwGO, § 42 I Alt. 2 VwGO, § 75 VwGO, § 42 II VwGO, §§ 68 ff. VwGO, § 70 VwGO u. a..

Wie übe ich das Schema „Verpflichtungsklage (§ 42 I Alt. 2 VwGO)" am besten?

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