Öffentliches Recht · Verwaltungsprozessrecht (VwGO)

Prüfungsschema: Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO)

Umgestaltete Anfechtungsklage bei Erledigung des VA — Zulässigkeit mit FFK-spezifischen Besonderheiten.

11 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO) gehört zum Öffentliches Recht (Modul Verwaltungsprozessrecht (VwGO)) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Zulässigkeit
    • 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§40 I VwGO) § 40 VwGO
    • 2. Statthafte Klageart

      FFK ist statthaft, wenn ursprüngliche Anfechtungsklage statthaft gewesen wäre und sich der VA nachträglich erledigt hat (§113 I 4 VwGO).

      • a) VA als Klagegegenstand (§35 VwVfG)
      • b) Erledigung nach Klageerhebung (§113 I 4) oder vor Klage (analog)

        Erledigung = VA hat sich durch Zeitablauf, Vollzug, Rücknahme, sonstige Umstände erledigt.

    • 3. Klagebefugnis (§42 II VwGO analog) § 42 II VwGO
    • 4. Durchgeführtes Vorverfahren (§68 VwGO) § 68 VwGO
    • 5. Feststellungsinteresse (§113 I 4 VwGO — entscheidend!) § 113 I 4 VwGO

      Berechtigtes Interesse an der Feststellung: (a) Wiederholungsgefahr, (b) Rehabilitationsinteresse, (c) Präjudizwirkung für Schadensersatz, (d) tiefgreifender Grundrechtseingriff (BGH).

      • a) Wiederholungsgefahr
      • b) Rehabilitationsinteresse
      • c) Präjudizinteresse (Schadensersatzprozess)
      • d) Tiefgreifender Grundrechtseingriff (kurzfristig erledigt)
  • II. Begründetheit

    Klage begründet, wenn der erledigte VA rechtswidrig war und den Kläger in seinen Rechten verletzt hat (analog §113 I 1 VwGO).

    • 1. Rechtmäßigkeit des VA prüfen (s. Schema VA-Rechtmäßigkeit)
    • 2. Rechtsverletzung des Klägers

Einschlägige Normen

Beim Schema „Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 40 VwGO § 42 II VwGO § 68 VwGO § 113 I 4 VwGO

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Häufige Fragen zum Schema „Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO)"?

Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO) gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Verwaltungsprozessrecht (VwGO).

Welche Normen muss ich beim Schema „Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 40 VwGO, § 42 II VwGO, § 68 VwGO, § 113 I 4 VwGO.

Wie übe ich das Schema „Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO)" am besten?

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