Strafrecht · Strafrecht AT

Prüfungsschema: Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)

Prüfungsabschluss bei mehreren verwirklichten Delikten: Handlungseinheit/-mehrheit, Gesetzeskonkurrenz, Tateinheit und Tatmehrheit.

6 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB) gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht AT) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Handlungseinheit vs. Handlungsmehrheit
  • II. Gesetzeskonkurrenz (unechte Konkurrenz)
    • 1. Spezialität
    • 2. Subsidiarität
    • 3. Konsumtion
  • III. Tateinheit (§ 52 StGB) § 52 StGB

    Eine Handlung verletzt mehrere Strafgesetze oder dasselbe mehrfach; eine Strafe aus dem schwersten Gesetz.

  • IV. Tatmehrheit (§ 53 StGB) — Gesamtstrafe (§§ 53–55) § 53 StGB

Einschlägige Normen

Beim Schema „Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 52 StGB § 53 StGB

Dieses Schema üben — und gratis korrigieren lassen

Schreib ein Übungsgutachten zu „Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)" und reich es bei easyiura ein. Du bekommst eine Korrektur im Examensmaßstab, die dir zeigt, wo Obersatz, Subsumtion oder Aufbau hakt — und macht aus deinen Schwachstellen automatisch Wiederholungs-Lernkarten. Die erste Korrektur ist kostenlos.

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Häufige Fragen zum Schema „Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)"?

Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht AT.

Welche Normen muss ich beim Schema „Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 52 StGB, § 53 StGB.

Wie übe ich das Schema „Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)" am besten?

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