Prüfungsschema: Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)
Prüfungsabschluss bei mehreren verwirklichten Delikten: Handlungseinheit/-mehrheit, Gesetzeskonkurrenz, Tateinheit und Tatmehrheit.
Das Prüfungsschema zu Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB) gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht AT) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Handlungseinheit vs. Handlungsmehrheit
- II. Gesetzeskonkurrenz (unechte Konkurrenz)
- 1. Spezialität
- 2. Subsidiarität
- 3. Konsumtion
- III. Tateinheit (§ 52 StGB) § 52 StGB
Eine Handlung verletzt mehrere Strafgesetze oder dasselbe mehrfach; eine Strafe aus dem schwersten Gesetz.
- IV. Tatmehrheit (§ 53 StGB) — Gesamtstrafe (§§ 53–55) § 53 StGB
Einschlägige Normen
Beim Schema „Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 52 StGB § 53 StGB
Dieses Schema üben — und gratis korrigieren lassen
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)"?
Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht AT.
Welche Normen muss ich beim Schema „Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen § 52 StGB, § 53 StGB.
Wie übe ich das Schema „Konkurrenzen (§§ 52–55 StGB)" am besten?
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