Zivilrecht · BGB Allgemeiner Teil

Prüfungsschema: Willenserklärung & Zugang (§§ 130 ff. BGB)

Tatbestand der Willenserklärung und ihr Wirksamwerden — unter Abwesenden durch Zugang.

8 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Willenserklärung & Zugang (§§ 130 ff. BGB) gehört zum Zivilrecht (Modul BGB Allgemeiner Teil) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Tatbestand der Willenserklärung
    • 1. Objektiver Tatbestand (Erklärungswert)
      • a) Handlungswille
      • b) Erklärungsbewusstsein (Erforderlichkeit str.)

        h. M.: fehlendes Erklärungsbewusstsein schadet nicht, wenn der Erklärende bei Sorgfalt hätte erkennen können, dass sein Verhalten als WE verstanden wird (potenzielles Erklärungsbewusstsein).

    • 2. Subjektiver Tatbestand (Geschäftswille — nicht zwingend)
  • II. Abgabe der Willenserklärung
  • III. Wirksamwerden
    • 1. Unter Anwesenden
    • 2. Unter Abwesenden: Zugang (§ 130 I BGB) § 130 I BGB

      Zugang = Gelangen in den Machtbereich des Empfängers + Möglichkeit der Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen.

    • 3. Widerruf (§ 130 I 2) § 130 I 2 BGB
  • IV. Zugangsstörungen / Zugangsvereitelung

Einschlägige Normen

Beim Schema „Willenserklärung & Zugang (§§ 130 ff. BGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 130 I BGB § 130 I 2 BGB

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Häufige Fragen zum Schema „Willenserklärung & Zugang (§§ 130 ff. BGB)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Willenserklärung & Zugang (§§ 130 ff. BGB)"?

Willenserklärung & Zugang (§§ 130 ff. BGB) gehört zum Zivilrecht und dort zum Modul BGB Allgemeiner Teil.

Welche Normen muss ich beim Schema „Willenserklärung & Zugang (§§ 130 ff. BGB)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 130 I BGB, § 130 I 2 BGB.

Wie übe ich das Schema „Willenserklärung & Zugang (§§ 130 ff. BGB)" am besten?

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