Strafrecht · Wirtschaftsstrafrecht

Prüfungsschema: Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)

Schützt den lauteren Wettbewerb und das Vermögen des Geschäftsherrn; Kern ist die Unrechtsvereinbarung nach Wettbewerbs- oder Geschäftsherrenmodell.

8 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) gehört zum Strafrecht (Modul Wirtschaftsstrafrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Tatrichtung: § 299 I (Nehmer) / § 299 II (Geber) § 299 StGB
  • II. Objektiver Tatbestand
    • 1. Täter: Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens

      Nicht der Betriebsinhaber selbst (str.); Amtsträger → §§ 331 ff.

    • 2. Tathandlung: Fordern / Sich-versprechen-Lassen / Annehmen (bzw. Anbieten / Versprechen / Gewähren)
    • 3. Vorteil

      Jede Besserstellung, auf die kein Anspruch besteht.

    • 4. Unrechtsvereinbarung
      • a) Wettbewerbsmodell (§ 299 I Nr. 1): unlautere Bevorzugung im Wettbewerb
      • b) Geschäftsherrenmodell (§ 299 I Nr. 2): Pflichtverletzung gegenüber dem Unternehmen
  • III. Subjektiver Tatbestand (Vorsatz)
  • IV. Strafantrag / besonders schwere Fälle (§§ 301, 300) §§ 300, 301 StGB

Einschlägige Normen

Beim Schema „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 299 StGB §§ 300 301 StGB

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Häufige Fragen zum Schema „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)"?

Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Wirtschaftsstrafrecht.

Welche Normen muss ich beim Schema „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 299 StGB, §§ 300, 301 StGB.

Wie übe ich das Schema „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)" am besten?

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