Strafrecht · Strafrecht AT

Prüfungsschema: Rechtfertigungsgründe (Überblick)

Prüfung der Rechtswidrigkeit — die wichtigsten Rechtfertigungsgründe mit ihren Voraussetzungen.

16 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Rechtfertigungsgründe (Überblick) gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht AT) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • Grundstruktur

    Die Rechtswidrigkeit wird durch die Tatbestandsverwirklichung indiziert; sie entfällt bei Eingreifen eines Rechtfertigungsgrundes. Jeder verlangt ein objektives Rechtfertigungselement + ein subjektives Rechtfertigungselement.

  • I. Notwehr (§ 32 StGB) § 32 StGB
    • 1. Notwehrlage: gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff

      Angriff eines Menschen; gegenwärtig (unmittelbar bevorstehend/andauernd); rechtswidrig (nicht notwendig schuldhaft).

    • 2. Notwehrhandlung: erforderlich + geboten
      • a) Erforderlichkeit (relativ mildestes, gleich geeignetes Mittel)
      • b) Gebotenheit (sozialethische Einschränkungen)

        Krasses Missverhältnis, schuldlose Angreifer, enge persönliche Beziehung, Notwehrprovokation.

    • 3. Subjektives Rechtfertigungselement (Verteidigungswille)
  • II. Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) § 34 StGB
    • 1. Notstandslage: gegenwärtige Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut
    • 2. Notstandshandlung: erforderlich
    • 3. Wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses

      Abwägung: Rang der Rechtsgüter, Grad der Gefahr, Autonomie; zudem Angemessenheit (§ 34 S. 2).

    • 4. Subjektives Rechtfertigungselement
  • III. Einwilligung / mutmaßliche Einwilligung
    • 1. Disponibles Rechtsgut + Dispositionsbefugnis
    • 2. Einwilligungsfähigkeit, frei von Willensmängeln, vor der Tat erteilt
    • 3. Grenze bei Körperverletzung: § 228 StGB (Sittenwidrigkeit) § 228 StGB
    • 4. Mutmaßliche Einwilligung (subsidiär)
  • IV. Rechtfertigende Pflichtenkollision

    Zwei (gleichrangige) Handlungspflichten, von denen nur eine erfüllbar ist — die Erfüllung der einen rechtfertigt das Unterlassen der anderen.

  • V. Festnahmerecht (§ 127 I StPO) § 127 StPO

    Vorläufige Festnahme auf frischer Tat bei Flucht- oder Identifizierungsgründen — rechtfertigt Freiheitsentziehung und maßvolle Gewalt.

  • VI. Hinweis: Erlaubnistatbestandsirrtum § 16 StGB analog

    Irrige Annahme einer rechtfertigenden Sachlage — nach h.M. (eingeschränkte Schuldtheorie) analog § 16: Vorsatzschuld entfällt, Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bleibt möglich.

Einschlägige Normen

Beim Schema „Rechtfertigungsgründe (Überblick)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 32 StGB § 34 StGB § 228 StGB § 127 StPO § 16 StGB analog

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Häufige Fragen zum Schema „Rechtfertigungsgründe (Überblick)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Rechtfertigungsgründe (Überblick)"?

Rechtfertigungsgründe (Überblick) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht AT.

Welche Normen muss ich beim Schema „Rechtfertigungsgründe (Überblick)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 32 StGB, § 34 StGB, § 228 StGB, § 127 StPO, § 16 StGB analog.

Wie übe ich das Schema „Rechtfertigungsgründe (Überblick)" am besten?

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