Strafrecht · Strafrecht AT

Prüfungsschema: Anstiftung (§ 26) & Beihilfe (§ 27 StGB)

Akzessorische Teilnahmeformen — Anstiftung (Hervorrufen des Tatentschlusses) und Beihilfe (Förderung der Haupttat).

7 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Anstiftung (§ 26) & Beihilfe (§ 27 StGB) gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht AT) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Voraussetzung: Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat

    Limitierte Akzessorietät (§29 StGB): Teilnahme setzt vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat voraus. Schuldhaftigkeit der Haupttat nicht erforderlich.

  • II. Anstiftung (§ 26 StGB)
    • 1. Bestimmen zur Tat (Hervorrufen des Tatentschlusses)

      Omnimodo facturus: wer bereits entschlossen ist, kann nicht mehr angestiftet werden (psychisch bereits zur Tat bereit). Bestimmen durch: Aufforderung, Überredung, List, Versprechen etc.

    • 2. Doppelter Anstiftervorsatz

      (a) Vorsatz bzgl. Bestimmung des Haupttäters; (b) Vorsatz bzgl. Begehung der vorsätzlichen Haupttat durch den Haupttäter.

  • III. Beihilfe (§ 27 StGB)
    • 1. Hilfeleistung zur Haupttat

      Physische oder psychische Beihilfe; Kausalität für die Tat str.: h.M. Risikoerhöhungslehre (Förderung genügt). Psychische Beihilfe: Bestärken des Tatentschlusses.

    • 2. Doppelter Gehilfenvorsatz

      (a) Vorsatz bzgl. Hilfeleistung; (b) Vorsatz bzgl. Begehung der vorsätzlichen Haupttat.

    • 3. Strafrahmen: Strafmilderung gem. §§27 II, 49 I StGB §§ 27 II, 49 I StGB
  • IV. Abgrenzung Täter/Teilnehmer

    Tatherrschaftslehre (h.M.): Täter hat Tatherrschaft; Teilnehmer hat diese nicht. BGH: Gesamtwürdigung mit Täterwille als Indiz. Mittelbare Täterschaft: §25 I Alt. 2.

Einschlägige Normen

Beim Schema „Anstiftung (§ 26) & Beihilfe (§ 27 StGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: §§ 27 II 49 I StGB

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Häufige Fragen zum Schema „Anstiftung (§ 26) & Beihilfe (§ 27 StGB)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Anstiftung (§ 26) & Beihilfe (§ 27 StGB)"?

Anstiftung (§ 26) & Beihilfe (§ 27 StGB) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht AT.

Welche Normen muss ich beim Schema „Anstiftung (§ 26) & Beihilfe (§ 27 StGB)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen §§ 27 II, 49 I StGB.

Wie übe ich das Schema „Anstiftung (§ 26) & Beihilfe (§ 27 StGB)" am besten?

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