Prüfungsschema: Betriebsübergang (§ 613a BGB)
Beim Übergang eines Betriebs durch Rechtsgeschäft tritt der Erwerber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein; Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam.
Das Prüfungsschema zu Betriebsübergang (§ 613a BGB) gehört zum Zivilrecht (Modul Arbeitsrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Betriebsübergang i. S. d. § 613a I 1 BGB § 613a I 1 BGB
- 1. Betrieb/Betriebsteil = wirtschaftliche Einheit
Organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Verfolgung eines Erwerbszwecks.
- 2. Übergang durch Rechtsgeschäft
Nicht durch Gesamtrechtsnachfolge (dann UmwG) und nicht durch bloße Funktionsnachfolge.
- 3. Wahrung der Identität
Gesamtbewertung (EuGH/BAG): Art des Betriebs, Übernahme von Betriebsmitteln, Belegschaft, Kundschaft, Ähnlichkeit der Tätigkeit, Unterbrechungsdauer.
- a) Betriebsmittelgeprägt vs. betriebsmittelarm
Bei betriebsmittelarmen Tätigkeiten genügt die Übernahme der Hauptbelegschaft.
- a) Betriebsmittelgeprägt vs. betriebsmittelarm
- 1. Betrieb/Betriebsteil = wirtschaftliche Einheit
- II. Rechtsfolgen
- 1. Eintritt des Erwerbers in die Arbeitsverhältnisse (§ 613a I 1)
- 2. Fortgeltung kollektivrechtlicher Normen (§ 613a I 2–4) § 613a I 2 BGB
- 3. Haftung von Veräußerer und Erwerber (§ 613a II) § 613a II BGB
- III. Unterrichtung & Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers (§ 613a V, VI) § 613a VI BGB
Widerspruch binnen eines Monats nach ordnungsgemäßer Unterrichtung; Frist läuft bei fehlerhafter Unterrichtung nicht.
- IV. Kündigungsverbot wegen des Betriebsübergangs (§ 613a IV) § 613a IV BGB
Kündigung "wegen" des Übergangs ist unwirksam; Kündigung aus anderen Gründen bleibt zulässig.
Einschlägige Normen
Beim Schema „Betriebsübergang (§ 613a BGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 613a I 1 BGB § 613a I 2 BGB § 613a II BGB § 613a VI BGB § 613a IV BGB
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Betriebsübergang (§ 613a BGB)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Betriebsübergang (§ 613a BGB)"?
Betriebsübergang (§ 613a BGB) gehört zum Zivilrecht und dort zum Modul Arbeitsrecht.
Welche Normen muss ich beim Schema „Betriebsübergang (§ 613a BGB)" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen § 613a I 1 BGB, § 613a I 2 BGB, § 613a II BGB, § 613a VI BGB, § 613a IV BGB.
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