Strafrecht · Strafrecht BT — Vermögen

Prüfungsschema: Erpressung (§ 253) & räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Nötigung zur Vermögensverfügung mit Bereicherungsabsicht — räuberische Erpressung bei qualifizierten Mitteln (§255 = §253 + Raubmittel).

9 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Erpressung (§ 253) & räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB) gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht BT — Vermögen) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Tatbestand der Erpressung (§ 253 StGB)
    • 1. Objektiver Tatbestand
      • a) Nötigungsmittel: Gewalt oder Drohung mit empfindlichem Übel

        Wie §240 — weiter als bei §249 (auch psychische Gewalt; Übel muss nicht lebensbedrohlich sein).

      • b) Nötigungserfolg: Handlung, Duldung oder Unterlassung des Genötigten
      • c) Vermögensnachteil (§263-Maßstab: Saldierungsprinzip)
    • 2. Subjektiver Tatbestand
      • a) Vorsatz bzgl. aller obj. TB-Merkmale
      • b) Bereicherungsabsicht (rechtswidrig, stoffgleich)
  • II. Rechtswidrigkeit (ggf. Verwerflichkeitsklausel §253 II) § 253 II StGB
  • III. Schuld
  • IV. Räuberische Erpressung (§ 255 StGB) — Qualifikation § 255 StGB
    • 1. Raubmittel: Gewalt gegen Person oder Drohung mit gegenwärtiger Leib/Lebensgefahr

      §255 verweist auf §249 — Mittel müssen die qualifizierten Nötigungsmittel des §249 sein.

    • 2. Abgrenzung Raub vs. räuberische Erpressung

      Gibt das Opfer selbst heraus (wenn auch erzwungen): räub. Erpressung. Bricht Täter Gewahrsam selbst: Raub. Maßgeblich: Willensrichtung des Opfers (BGH).

Einschlägige Normen

Beim Schema „Erpressung (§ 253) & räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 253 II StGB § 255 StGB

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Häufige Fragen zum Schema „Erpressung (§ 253) & räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Erpressung (§ 253) & räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB)"?

Erpressung (§ 253) & räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht BT — Vermögen.

Welche Normen muss ich beim Schema „Erpressung (§ 253) & räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 253 II StGB, § 255 StGB.

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