Öffentliches Recht · Europarecht

Prüfungsschema: Unmittelbare Wirkung von Richtlinien

Richtlinien gelten grundsätzlich nicht unmittelbar; ausnahmsweise kann sich der Einzelne gegenüber dem Staat unmittelbar auf eine nicht umgesetzte Richtlinie berufen.

7 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Unmittelbare Wirkung von Richtlinien gehört zum Öffentliches Recht (Modul Europarecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Grundsatz: keine unmittelbare Geltung (Art. 288 III AEUV) Art. 288 III AEUV

    Die Richtlinie bindet den Mitgliedstaat hinsichtlich des Ziels, bedarf aber der Umsetzung.

  • II. Ausnahmsweise unmittelbare Wirkung
    • 1. Umsetzungsfrist abgelaufen / nicht ordnungsgemäß umgesetzt
    • 2. Inhaltlich unbedingt und hinreichend bestimmt
    • 3. Begünstigung des Einzelnen
  • III. Nur vertikal — keine horizontale Wirkung

    Berufung nur des Bürgers gegenüber dem Staat; keine unmittelbare Belastung Privater untereinander.

  • IV. Folgeinstitute
    • 1. Richtlinienkonforme Auslegung
    • 2. Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch (Francovich)

      Verstoß gegen Umsetzungspflicht kann Schadensersatzanspruch gegen den Mitgliedstaat begründen.

Einschlägige Normen

Beim Schema „Unmittelbare Wirkung von Richtlinien" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: Art. 288 III AEUV

Dieses Schema üben — und gratis korrigieren lassen

Schreib ein Übungsgutachten zu „Unmittelbare Wirkung von Richtlinien" und reich es bei easyiura ein. Du bekommst eine Korrektur im Examensmaßstab, die dir zeigt, wo Obersatz, Subsumtion oder Aufbau hakt — und macht aus deinen Schwachstellen automatisch Wiederholungs-Lernkarten. Die erste Korrektur ist kostenlos.

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Häufige Fragen zum Schema „Unmittelbare Wirkung von Richtlinien"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Unmittelbare Wirkung von Richtlinien"?

Unmittelbare Wirkung von Richtlinien gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Europarecht.

Welche Normen muss ich beim Schema „Unmittelbare Wirkung von Richtlinien" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen Art. 288 III AEUV.

Wie übe ich das Schema „Unmittelbare Wirkung von Richtlinien" am besten?

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