Prüfungsschema: Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)
Zusammenarbeit zwischen nationalem Gericht und EuGH über Auslegung und Gültigkeit des Unionsrechts.
Das Prüfungsschema zu Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV) gehört zum Öffentliches Recht (Modul Europarecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Zuständigkeit des EuGH (Art. 267 I AEUV) Art. 267 I AEUV
Auslegung von Primär- und Sekundärrecht sowie Gültigkeit von Sekundärrecht (nicht: Auslegung nationalen Rechts).
- II. Vorlageberechtigung — "Gericht eines Mitgliedstaats"
Unionsrechtlicher, autonomer Gerichtsbegriff (gesetzliche Grundlage, ständig, obligatorische Zuständigkeit, streitiges Verfahren, Unabhängigkeit).
- III. Vorlagegegenstand & Entscheidungserheblichkeit
- IV. Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte (Art. 267 III) Art. 267 III AEUV
- 1. Ausnahmen (CILFIT): acte clair / acte éclairé
Keine Pflicht, wenn die richtige Anwendung offenkundig oder die Frage bereits geklärt ist.
- 1. Ausnahmen (CILFIT): acte clair / acte éclairé
- V. Wirkung der Entscheidung
Bindung des vorlegenden Gerichts; faktische Leitwirkung darüber hinaus.
Einschlägige Normen
Beim Schema „Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: Art. 267 I AEUV Art. 267 III AEUV
Dieses Schema üben — und gratis korrigieren lassen
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)"?
Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV) gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Europarecht.
Welche Normen muss ich beim Schema „Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen Art. 267 I AEUV, Art. 267 III AEUV.
Wie übe ich das Schema „Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)" am besten?
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