Prüfungsschema: Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)
Staatshaftungsrecht: Beamter verletzt Amtspflicht gegenüber Drittem — Haftungsüberleitung auf den Staat.
Das Prüfungsschema zu Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) gehört zum Öffentliches Recht (Modul Allgemeines Verwaltungsrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht
- 1. Beamter im haftungsrechtlichen Sinne (weiter Begriff)
Jede Person, die ein öffentliches Amt ausübt (Beamte, Angestellte im öff. Dienst, Beliehene). Kein beamtenrechtlicher Status erforderlich.
- 2. Verletzung einer Amtspflicht
Pflicht, die dem Beamten gegenüber dem Staat oder gegenüber Dritten obliegt (z.B. Pflicht zur rechtmäßigen VA-Erteilung, Pflicht zur Gleichbehandlung, Sorgfaltspflichten).
- 3. Drittbezogenheit der Amtspflicht
Amtspflicht muss auch dem Schutz des Geschädigten (als Dritten) dienen — Schutzgesetzzweck analog §823 II.
- 1. Beamter im haftungsrechtlichen Sinne (weiter Begriff)
- II. Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
- III. Schaden (§§249 ff. BGB)
- IV. Kausalität
- V. Haftungsüberleitung auf den Staat (Art. 34 GG) Art. 34 GG
Art.34 GG leitet die Haftung vom Beamten auf den Staat (Dienstherrn) über — Beamter persönlich nur bei Vorsatz haftbar (§839 I 1 Hs.2 grds. verdrängt durch Art.34).
- VI. Einwendungen
- 1. §839 I 2: anderweitige Ersatzmöglichkeit (subsidiäre Haftung) § 839 I 2 BGB
Nur bei Fahrlässigkeit: Vorrang anderweitiger Ersatzansprüche.
- 2. §839 III: Versäumung des Rechtsmittels (Mitverschulden) § 839 III BGB
- 1. §839 I 2: anderweitige Ersatzmöglichkeit (subsidiäre Haftung) § 839 I 2 BGB
Einschlägige Normen
Beim Schema „Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: Art. 34 GG § 839 I 2 BGB § 839 III BGB
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)"?
Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) gehört zum Öffentliches Recht und dort zum Modul Allgemeines Verwaltungsrecht.
Welche Normen muss ich beim Schema „Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen Art. 34 GG, § 839 I 2 BGB, § 839 III BGB.
Wie übe ich das Schema „Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)" am besten?
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