Strafrecht · Jugendstrafrecht (JGG)

Prüfungsschema: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts (§§ 1, 3, 105 JGG)

Ob Jugendstrafrecht gilt, hängt vom Alter zur Tatzeit und — bei Heranwachsenden — von Reife bzw. Jugendverfehlung ab.

8 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts (§§ 1, 3, 105 JGG) gehört zum Strafrecht (Modul Jugendstrafrecht (JGG)) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1 II JGG) § 1 II JGG
    • 1. Jugendlicher: 14 bis unter 18 Jahre zur Tatzeit
    • 2. Heranwachsender: 18 bis unter 21 Jahre zur Tatzeit
    • 3. Unter 14: schuldunfähig (§ 19 StGB) § 19 StGB
  • II. Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Jugendlichen (§ 3 JGG) § 3 JGG

    Erforderlich ist, dass der Jugendliche nach sittlicher und geistiger Reife reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und danach zu handeln.

    • 1. Einsichtsfähigkeit
    • 2. Steuerungsfähigkeit
  • III. Anwendung auf Heranwachsende (§ 105 JGG) § 105 JGG
    • 1. Jugendliche Reife zur Tatzeit (§ 105 I Nr. 1)

      Gesamtwürdigkeit der Persönlichkeit: stand der Heranwachsende einem Jugendlichen gleich?

    • 2. Jugendverfehlung (§ 105 I Nr. 2)

      Tat ist nach Art, Umständen oder Beweggründen eine jugendtümliche Verfehlung.

    • 3. Rechtsfolge: Jugendstrafrecht; sonst allgemeines Strafrecht (mit § 106 JGG) § 106 JGG

Einschlägige Normen

Beim Schema „Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts (§§ 1, 3, 105 JGG)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 1 II JGG § 19 StGB § 3 JGG § 105 JGG § 106 JGG

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Häufige Fragen zum Schema „Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts (§§ 1, 3, 105 JGG)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts (§§ 1, 3, 105 JGG)"?

Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts (§§ 1, 3, 105 JGG) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Jugendstrafrecht (JGG).

Welche Normen muss ich beim Schema „Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts (§§ 1, 3, 105 JGG)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 1 II JGG, § 19 StGB, § 3 JGG, § 105 JGG, § 106 JGG.

Wie übe ich das Schema „Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts (§§ 1, 3, 105 JGG)" am besten?

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