Zivilrecht · Handels- und Gesellschaftsrecht

Prüfungsschema: Handelskauf — Untersuchungs- & Rügeobliegenheit (§ 377 HGB)

Beim beiderseitigen Handelskauf verliert der Käufer seine Mängelrechte, wenn er nicht unverzüglich untersucht und rügt.

6 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Handelskauf — Untersuchungs- & Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) gehört zum Zivilrecht (Modul Handels- und Gesellschaftsrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Beiderseitiges Handelsgeschäft (§§ 343, 377 HGB) § 377 HGB
    • 1. Kaufvertrag über Waren
    • 2. Kaufleute auf beiden Seiten (§§ 1 ff. HGB) § 1 HGB
  • II. Untersuchungsobliegenheit (§ 377 I): unverzüglich nach Ablieferung § 377 I HGB
  • III. Rügeobliegenheit (§ 377 I): unverzügliche Mängelanzeige
    • 1. Versteckter Mangel: unverzüglich nach Entdeckung (§ 377 III) § 377 III HGB
  • IV. Rechtsfolge bei Versäumung: Genehmigungsfiktion (§ 377 II) § 377 II HGB

    Die Ware gilt als genehmigt; die kaufrechtlichen Mängelrechte (§§ 437 ff. BGB) entfallen.

  • V. Ausnahme: Arglist des Verkäufers (§ 377 V) § 377 V HGB

Einschlägige Normen

Beim Schema „Handelskauf — Untersuchungs- & Rügeobliegenheit (§ 377 HGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 377 HGB § 1 HGB § 377 I HGB § 377 III HGB § 377 II HGB § 377 V HGB

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Häufige Fragen zum Schema „Handelskauf — Untersuchungs- & Rügeobliegenheit (§ 377 HGB)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Handelskauf — Untersuchungs- & Rügeobliegenheit (§ 377 HGB)"?

Handelskauf — Untersuchungs- & Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) gehört zum Zivilrecht und dort zum Modul Handels- und Gesellschaftsrecht.

Welche Normen muss ich beim Schema „Handelskauf — Untersuchungs- & Rügeobliegenheit (§ 377 HGB)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 377 HGB, § 1 HGB, § 377 I HGB, § 377 III HGB, § 377 II HGB, § 377 V HGB.

Wie übe ich das Schema „Handelskauf — Untersuchungs- & Rügeobliegenheit (§ 377 HGB)" am besten?

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