Prüfungsschema: GmbH — Handeln vor Eintragung (§ 11 GmbHG)
Vor der Eintragung existiert die GmbH als solche nicht; wer für sie handelt, haftet persönlich (Handelndenhaftung).
Das Prüfungsschema zu GmbH — Handeln vor Eintragung (§ 11 GmbHG) gehört zum Zivilrecht (Modul Handels- und Gesellschaftsrecht) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Entstehungsstadien der GmbH
- 1. Vorgründungsgesellschaft (vor Beurkundung) — GbR/OHG, keine Identität mit GmbH
- 2. Vor-GmbH (nach Beurkundung, vor Eintragung) — teilrechtsfähig, identitätswahrend
- 3. GmbH mit Eintragung (§ 11 I GmbHG) § 11 I GmbHG
- II. Handelndenhaftung (§ 11 II GmbHG) § 11 II GmbHG
Wer vor Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich und unbeschränkt; erlischt mit Eintragung.
- III. Unterbilanz-/Vorbelastungshaftung der Gründer
Differenzhaftung, wenn das Stammkapital bei Eintragung nicht mehr unversehrt ist.
- IV. Übergang aller Rechte/Pflichten auf die GmbH mit Eintragung
Einschlägige Normen
Beim Schema „GmbH — Handeln vor Eintragung (§ 11 GmbHG)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 11 I GmbHG § 11 II GmbHG
Dieses Schema üben — und gratis korrigieren lassen
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „GmbH — Handeln vor Eintragung (§ 11 GmbHG)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „GmbH — Handeln vor Eintragung (§ 11 GmbHG)"?
GmbH — Handeln vor Eintragung (§ 11 GmbHG) gehört zum Zivilrecht und dort zum Modul Handels- und Gesellschaftsrecht.
Welche Normen muss ich beim Schema „GmbH — Handeln vor Eintragung (§ 11 GmbHG)" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen § 11 I GmbHG, § 11 II GmbHG.
Wie übe ich das Schema „GmbH — Handeln vor Eintragung (§ 11 GmbHG)" am besten?
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