Strafrecht · Strafrecht BT — Vermögen

Prüfungsschema: Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Eigenständiges Vermögensdelikt — Schutz des Eigentums vor Substanzverletzung und Funktionsbeeinträchtigung.

8 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Sachbeschädigung (§ 303 StGB) gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht BT — Vermögen) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Tatbestand (§ 303 StGB)
    • 1. Objektiver Tatbestand
      • a) Fremde Sache

        Wie §242: nicht im Alleineigentum des Täters; auch teilweise Fremdeigentumsquote genügt.

      • b) Tathandlungen
        • aa) Beschädigen: Substanzbeeinträchtigung oder Funktionsveränderung

          Substanzbeeinträchtigung: materieller Schaden an der Sache. Funktionsveränderung: Sache kann nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden (auch ohne Substanzverletzung).

        • bb) Zerstören: wirtschaftlich wertlose Sache
      • c) §303a: Datenveränderung — Daten löschen, unterdrücken, unbrauchbar machen § 303a StGB
    • 2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  • II. Rechtswidrigkeit
  • III. Schuld
  • IV. Besonders schwere Sachbeschädigung (§ 303 II StGB) § 303 II StGB

    Ggf. nach §304 StGB: Gemeinschädliche Sachbeschädigung (öff. Sachen, Denkmäler).

Einschlägige Normen

Beim Schema „Sachbeschädigung (§ 303 StGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 303a StGB § 303 II StGB

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Häufige Fragen zum Schema „Sachbeschädigung (§ 303 StGB)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Sachbeschädigung (§ 303 StGB)"?

Sachbeschädigung (§ 303 StGB) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht BT — Vermögen.

Welche Normen muss ich beim Schema „Sachbeschädigung (§ 303 StGB)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 303a StGB, § 303 II StGB.

Wie übe ich das Schema „Sachbeschädigung (§ 303 StGB)" am besten?

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