Zivilrecht · Schuldrecht AT

Prüfungsschema: Schuldnerverzug (§§ 286, 280 II BGB)

Voraussetzungen des Verzugs und Ersatz des Verzögerungsschadens — Mahnung als zentrales Tatbestandsmerkmal.

8 Prüfungspunkte · Aufbau im Gutachtenstil · redaktionell geprüft

Das Prüfungsschema zu Schuldnerverzug (§§ 286, 280 II BGB) gehört zum Zivilrecht (Modul Schuldrecht AT) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.

Aufbau im Überblick

  • I. Schuldverhältnis
  • II. Fälliger und durchsetzbarer Anspruch

    Keine dauernde oder vorübergehende Einrede (z. B. § 320).

  • III. Nichtleistung trotz Möglichkeit
  • IV. Mahnung (§ 286 I) oder Entbehrlichkeit (§ 286 II) § 286 BGB

    Entbehrlich z. B. bei kalendermäßiger Bestimmung (§ 286 II Nr. 1) oder ernsthafter/endgültiger Erfüllungsverweigerung.

  • V. Vertretenmüssen (§ 286 IV — Vermutung) § 286 IV BGB
  • VI. Rechtsfolge
    • 1. Verzögerungsschaden (§§ 280 I, II) § 280 II BGB
    • 2. Verzugszinsen (§ 288) § 288 BGB
    • 3. Haftungsverschärfung (§ 287) § 287 BGB

Einschlägige Normen

Beim Schema „Schuldnerverzug (§§ 286, 280 II BGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 286 BGB § 286 IV BGB § 280 II BGB § 288 BGB § 287 BGB

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Häufige Fragen zum Schema „Schuldnerverzug (§§ 286, 280 II BGB)"

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Schuldnerverzug (§§ 286, 280 II BGB)"?

Schuldnerverzug (§§ 286, 280 II BGB) gehört zum Zivilrecht und dort zum Modul Schuldrecht AT.

Welche Normen muss ich beim Schema „Schuldnerverzug (§§ 286, 280 II BGB)" prüfen?

Im Mittelpunkt stehen § 286 BGB, § 286 IV BGB, § 280 II BGB, § 288 BGB, § 287 BGB.

Wie übe ich das Schema „Schuldnerverzug (§§ 286, 280 II BGB)" am besten?

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