Prüfungsschema: Schadensersatz statt Leistung bei Unmöglichkeit (§§ 280, 283, 311a BGB)
Unterscheidung nachträgliche (§§280 I, III, 283) vs. anfängliche Unmöglichkeit (§311a II) — keine Fristsetzung erforderlich.
Das Prüfungsschema zu Schadensersatz statt Leistung bei Unmöglichkeit (§§ 280, 283, 311a BGB) gehört zum Zivilrecht (Modul Schuldrecht AT) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Überblick: Arten der Unmöglichkeit
- 1. §275 I: rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit (Ausschluss der Leistungspflicht) § 275 I BGB
Leistungspflicht erlischt kraft Gesetzes. Voraussetzung: niemand kann leisten.
- 2. §275 II: faktische Unmöglichkeit (Unverhältnismäßigkeit) § 275 II BGB
Leistungsaufwand steht in grobem Missverhältnis zum Gläubigerinteresse. Einredecharakter — Schuldner muss sich berufen.
- 3. §275 III: persönliche Unzumutbarkeit § 275 III BGB
Nur bei höchstpersönlichen Leistungen; Einrede.
- 1. §275 I: rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit (Ausschluss der Leistungspflicht) § 275 I BGB
- II. Schadensersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit (§§ 280 I, III, 283 BGB)
- 1. Schuldverhältnis
- 2. Unmöglichkeit (§ 275 I-III) — keine Fristsetzung erforderlich! § 283 BGB
- 3. Vertretenmüssen (§ 276, Vermutung §280 I 2)
- 4. Schaden
- III. Schadensersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a II BGB) § 311a II BGB
- 1. Wirksamer Vertrag (§311a I: Vertrag trotz anfängl. Unmöglichkeit wirksam)
- 2. Unmöglichkeit schon bei Vertragsschluss
- 3. Schuldner kannte oder musste kennen (Kenntnis/fahrlässige Unkenntnis)
Kein allg. Vertretenmüssen — spezifisch: Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis vom Hinderungsgrund.
- 4. Schaden (Vertrauensschaden oder das Erfüllungsinteresse)
Einschlägige Normen
Beim Schema „Schadensersatz statt Leistung bei Unmöglichkeit (§§ 280, 283, 311a BGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 275 I BGB § 275 II BGB § 275 III BGB § 283 BGB § 311a II BGB
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Schadensersatz statt Leistung bei Unmöglichkeit (§§ 280, 283, 311a BGB)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Schadensersatz statt Leistung bei Unmöglichkeit (§§ 280, 283, 311a BGB)"?
Schadensersatz statt Leistung bei Unmöglichkeit (§§ 280, 283, 311a BGB) gehört zum Zivilrecht und dort zum Modul Schuldrecht AT.
Welche Normen muss ich beim Schema „Schadensersatz statt Leistung bei Unmöglichkeit (§§ 280, 283, 311a BGB)" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen § 275 I BGB, § 275 II BGB, § 275 III BGB, § 283 BGB, § 311a II BGB.
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