Prüfungsschema: Zulässigkeit der Klage (Sachurteilsvoraussetzungen)
Prüfungsreihenfolge der Sachurteilsvoraussetzungen, die vor jeder Begründetheitsprüfung vorliegen müssen.
Das Prüfungsschema zu Zulässigkeit der Klage (Sachurteilsvoraussetzungen) gehört zum Zivilrecht (Modul Zivilprozessrecht (ZPO)) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Deutsche Gerichtsbarkeit & internationale Zuständigkeit
- II. Zulässigkeit des Rechtswegs (§ 13 GVG) § 13 GVG
- III. Sachliche Zuständigkeit (§§ 23, 71 GVG) §§ 23, 71 GVG
Streitwertgrenze 5.000 € zwischen Amts- und Landgericht.
- IV. Örtliche Zuständigkeit (§§ 12 ff. ZPO) § 12 ZPO
- V. Parteibezogene Voraussetzungen
- 1. Partei- & Prozessfähigkeit (§§ 50 ff. ZPO) § 50 ZPO
- 2. Postulationsfähigkeit (§ 78 ZPO) § 78 ZPO
- VI. Ordnungsgemäße Klageerhebung & bestimmter Antrag (§ 253 ZPO) § 253 ZPO
- VII. Rechtsschutzbedürfnis; keine Rechtshängigkeit (§ 261) / Rechtskraft § 261 ZPO
Einschlägige Normen
Beim Schema „Zulässigkeit der Klage (Sachurteilsvoraussetzungen)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 13 GVG §§ 23 71 GVG § 12 ZPO § 50 ZPO § 78 ZPO § 253 ZPO § 261 ZPO
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Zulässigkeit der Klage (Sachurteilsvoraussetzungen)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Zulässigkeit der Klage (Sachurteilsvoraussetzungen)"?
Zulässigkeit der Klage (Sachurteilsvoraussetzungen) gehört zum Zivilrecht und dort zum Modul Zivilprozessrecht (ZPO).
Welche Normen muss ich beim Schema „Zulässigkeit der Klage (Sachurteilsvoraussetzungen)" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen § 13 GVG, §§ 23, 71 GVG, § 12 ZPO, § 50 ZPO, § 78 ZPO u. a..
Wie übe ich das Schema „Zulässigkeit der Klage (Sachurteilsvoraussetzungen)" am besten?
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