Prüfungsschema: Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)
Gewalt oder Drohung nach vollendeter Wegnahme — Sondertatbestand zwischen Diebstahl und Raub.
Das Prüfungsschema zu Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) gehört zum Strafrecht (Modul Strafrecht BT — Vermögen) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Tatbestand (§ 252 StGB)
- 1. Objektiver Tatbestand
- a) Bei Begehung einer Diebstahlstat auf frischer Tat betroffen
Diebstahl vollbracht oder versucht; „auf frischer Tat" = noch am Tatort oder in unmittelbarer Nähe, zeitl.-räumlicher Zusammenhang. Polizeibeamte und Private als Betroffene möglich.
- b) Gewalt oder Drohung mit Leib-/Lebensgefahr
Gleiche Mittel wie §249; Gewalt gegen Person (nicht Sache). Eingesetzt gegen den Betrofffenen oder Dritte.
- a) Bei Begehung einer Diebstahlstat auf frischer Tat betroffen
- 2. Subjektiver Tatbestand
- a) Vorsatz bzgl. obj. TB-Merkmale
- b) Absicht der Beutesicherung (sich oder einem Dritten Beute zu sichern)
Dolus directus 1. Grades: Ziel ist Erhaltung der Beute. Fehlt diese Absicht (z.B. Flucht aus anderen Gründen): kein §252.
- 1. Objektiver Tatbestand
- II. Rechtswidrigkeit
- III. Schuld
- IV. Abgrenzungen
- 1. §249: Nötigungsmittel zur Wegnahme (vor/während) — §252: nach Wegnahme
- 2. §240: fehlt Beutesicherungsabsicht → nur §§240, 242 (Realkonkurrenz)
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)"?
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) gehört zum Strafrecht und dort zum Modul Strafrecht BT — Vermögen.
Wie übe ich das Schema „Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)" am besten?
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