Prüfungsschema: Abtretung & Aufrechnung (§§ 398, 387 ff. BGB)
Übergang einer Forderung durch Vertrag (mit Schuldnerschutz) und Erlöschen durch Aufrechnung zweier gegenseitiger Forderungen.
Das Prüfungsschema zu Abtretung & Aufrechnung (§§ 398, 387 ff. BGB) gehört zum Zivilrecht (Modul Schuldrecht AT) und zeigt den vollständigen Aufbau, den du in der Klausur Schritt für Schritt im Gutachtenstil abarbeitest. Die folgende Gliederung führt dich von der Obersatzebene über jedes Tatbestandsmerkmal bis zum Ergebnis — genau in der Reihenfolge, in der ein Korrektor sie erwartet.
Aufbau im Überblick
- I. Abtretung (§ 398 BGB) § 398 BGB
- 1. Einigung über den Forderungsübergang
- 2. Bestehen / Bestimmbarkeit der Forderung
- 3. Keine Abtretungsausschlüsse (§§ 399, 400; § 354a HGB) § 399 BGB
- 4. Schuldnerschutz (§§ 404, 406–409) § 407 BGB
§ 404: Einwendungen bleiben; § 407: Leistung an Altgläubiger befreit den gutgläubigen Schuldner.
- II. Aufrechnung (§§ 387 ff. BGB) § 387 BGB
- 1. Gegenseitigkeit der Forderungen
- 2. Gleichartigkeit
- 3. Aufrechnungslage: Gegenforderung wirksam & fällig, Hauptforderung erfüllbar
- 4. Keine Aufrechnungsverbote (§§ 393, 394) § 393 BGB
- 5. Erklärung (§ 388), Wirkung mit Rückwirkung (§ 389) § 389 BGB
Einschlägige Normen
Beim Schema „Abtretung & Aufrechnung (§§ 398, 387 ff. BGB)" sind insbesondere diese Vorschriften zu prüfen: § 398 BGB § 399 BGB § 407 BGB § 387 BGB § 393 BGB § 389 BGB
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Erste Korrektur gratisHäufige Fragen zum Schema „Abtretung & Aufrechnung (§§ 398, 387 ff. BGB)"
Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Prüfungsschema „Abtretung & Aufrechnung (§§ 398, 387 ff. BGB)"?
Abtretung & Aufrechnung (§§ 398, 387 ff. BGB) gehört zum Zivilrecht und dort zum Modul Schuldrecht AT.
Welche Normen muss ich beim Schema „Abtretung & Aufrechnung (§§ 398, 387 ff. BGB)" prüfen?
Im Mittelpunkt stehen § 398 BGB, § 399 BGB, § 407 BGB, § 387 BGB, § 393 BGB, § 389 BGB.
Wie übe ich das Schema „Abtretung & Aufrechnung (§§ 398, 387 ff. BGB)" am besten?
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