Grundrechte prüfen — der Aufbau
Fast jede Klausur im Öffentlichen Recht läuft am Ende auf eine Grundrechtsprüfung hinaus. Ihr Aufbau ist immer derselbe: Schutzbereich, Eingriff, verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Wer dieses Dreischritt-Schema sicher beherrscht und weiß, wo Schranke und Schranken-Schranke sitzen, hat das Fundament des Grundrechtsteils in der Hand. Hier steht der Aufbau mit allen Stationen.
Ob Verfassungsbeschwerde oder inzidente Grundrechtsprüfung im Verwaltungsrecht — die materielle Prüfung eines Freiheitsgrundrechts folgt stets demselben Dreischritt. Du fragst zuerst, ob der Lebenssachverhalt überhaupt von einem Grundrecht geschützt ist, dann, ob in diesen Schutz eingegriffen wurde, und schließlich, ob dieser Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Erst auf der dritten Stufe entscheidet sich die Verfassungsmäßigkeit.
Schritt 1: Der Schutzbereich
Zuerst bestimmst du, ob das Verhalten in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt. Dabei trennst du den persönlichen Schutzbereich (Wer ist Grundrechtsträger? Deutschen- oder Jedermannrecht? Auch juristische Personen, Art. 19 III?) vom sachlichen Schutzbereich (Welches Verhalten ist geschützt?). Sind mehrere Grundrechte denkbar, klärst du hier die Konkurrenz und das einschlägige spezielle Grundrecht — etwa Art. 12 vor Art. 2 I.
Schritt 2: Der Eingriff
Ein Eingriff ist jede staatliche Maßnahme, die dem Einzelnen ein grundrechtlich geschütztes Verhalten ganz oder teilweise unmöglich macht. Der klassische Eingriffsbegriff verlangte Finalität, Unmittelbarkeit, Rechtsförmigkeit und Zwang; der moderne Eingriffsbegriff fasst weiter und erfasst auch faktische und mittelbare Beeinträchtigungen. In der Klausur genügt meist die Feststellung, dass die Maßnahme das geschützte Verhalten beeinträchtigt — Probleme treten nur bei mittelbaren Wirkungen auf.
Schritt 3: Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Hier liegt der Schwerpunkt fast jeder Klausur. Der Eingriff ist gerechtfertigt, wenn er auf einer verfassungsgemäßen Schranke beruht und seinerseits die Schranken-Schranken wahrt.
- Schranke. Zuerst klärst du, ob das Grundrecht überhaupt einschränkbar ist: einfacher Gesetzesvorbehalt, qualifizierter Gesetzesvorbehalt oder vorbehaltlos gewährtes Grundrecht, das nur durch kollidierendes Verfassungsrecht (verfassungsimmanente Schranken) begrenzt werden kann.
- Schranken-Schranke. Dann prüfst du, ob das einschränkende Gesetz und seine Anwendung ihrerseits verfassungsgemäß sind. Kernstück ist die Verhältnismäßigkeit: legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit. Hinzu treten — je nach Fall — Zitiergebot (Art. 19 I 2), Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 II) und das Verbot des Einzelfallgesetzes.
Ein Gesetz verbietet eine bestimmte berufliche Tätigkeit. Schutzbereich: Art. 12 I (Berufsfreiheit), der Betroffene ist Deutscher und übt einen Beruf aus. Eingriff: Das Verbot macht die Tätigkeit unmöglich. Rechtfertigung: Art. 12 I 2 erlaubt Regelungen der Berufsausübung durch Gesetz (Schranke); ob das Verbot zulässig ist, entscheidet sich an der Verhältnismäßigkeit nach der Drei-Stufen-Theorie (Schranken-Schranke).
Das Grundrechtsschema ist immer gleich — die Punkte entstehen in der Rechtfertigung, besonders in der Verhältnismäßigkeit am konkreten Fall. Ob du sauber durch die drei Stufen führst und die Abwägung an Tatsachen festmachst, zeigt sich am besten an einer Korrektur.
Grundrechte üben — gratis korrigiert
Schreib ein Übungsgutachten zu einer Grundrechtsklausur und reich es bei easyiura ein. Die Korrektur im Examensmaßstab prüft, ob du Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung sauber getrennt und die Verhältnismäßigkeit als Schranken-Schranke richtig verortet hast — und macht aus deinen Schwachstellen automatisch Lernkarten. Die erste Korrektur ist kostenlos.
Erste Korrektur gratis