Methodik

Meinungsstreit darstellen

Der Meinungsstreit ist die Stelle, an der man als Klausurschreiber zeigt, dass man juristisch denken kann. Genau deshalb wird er auch am häufigsten falsch eingesetzt — zu früh, zu lang, oder ohne dass es auf ihn ankommt. Hier steht, wann und wie du einen Streit darstellst.

Lesezeit ca. 6 Minuten · Juristische Methodik

Ein Meinungsstreit gehört nur dort in die Klausur, wo zwei Dinge zusammenkommen: Es gibt tatsächlich verschiedene vertretene Auffassungen, und sie führen im konkreten Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen. Fehlt das Zweite — kommen also alle Ansichten beim selben Resultat an —, ist der Streit nicht entscheidungserheblich, und du musst ihn nicht ausbreiten. Diese Vorprüfung ist der wichtigste Schritt, denn der häufigste Fehler ist, einen gelernten Streit abzuladen, obwohl der Sachverhalt ihn gar nicht aufwirft.

Der Aufbau

Steht fest, dass der Streit entscheidungserheblich ist, baust du ihn in einer klaren Reihenfolge auf. Du beginnst mit dem Problem, stellst die Ansichten mit ihren Argumenten dar und triffst am Ende eine begründete Entscheidung.

  1. Problem benennen. Ein Satz, der zeigt, woran sich der Streit entzündet — welches Tatbestandsmerkmal unterschiedlich verstanden wird.
  2. Die Ansichten mit Argumenten. Du stellst die erste Auffassung und ihre tragenden Argumente dar, dann die Gegenauffassung mit ihren. Wichtig ist das Warum, nicht nur das Ergebnis der jeweiligen Ansicht.
  3. Streitentscheid. Du entscheidest dich — und begründest es. Der Streitentscheid ist eine eigene Leistung, kein Wiederholen der schon genannten Argumente. Hier gewichtest du, welches Argument überzeugt.

Die Argumente selbst speisen sich aus den klassischen Auslegungsmethoden: dem Wortlaut, der Systematik des Gesetzes, dem Sinn und Zweck der Norm und ihrer Entstehungsgeschichte. Ein guter Streitentscheid greift genau diese auf und zeigt, welche Auslegung am besten trägt.

Formulierungsmuster

„Fraglich ist, ob … Nach einer Ansicht … Dafür spricht … Nach anderer Ansicht … Hierfür wird angeführt … Der erstgenannten Ansicht ist zu folgen, denn …"

Wann du den Streit dahinstehen lässt

Führen alle Ansichten zum selben Ergebnis, stellst du das ausdrücklich fest und lässt den Streit offen: „Da beide Auffassungen hier zum selben Ergebnis gelangen, kann der Streit dahinstehen." Das ist kein Ausweichen, sondern ein Zeichen von Souveränität — du zeigst, dass du den Streit erkannt hast, aber auch, dass du ihn richtig einordnest. Wer den Streit trotzdem ausführlich entscheidet, obwohl es nicht darauf ankommt, verschenkt Zeit und signalisiert, dass er die Entscheidungserheblichkeit nicht geprüft hat.

Die Kunst liegt also weniger im Auswendigkönnen der Streitstände als im richtigen Dosieren: erkennen, ob es auf den Streit ankommt, und ihn nur dann und nur so weit ausbreiten, wie der Fall es verlangt. Ob das gelingt, sieht man der eigenen Lösung schwer an — dafür braucht es eine Rückmeldung.

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