Zivilprozessrecht

Die Zulässigkeit der Klage im Zivilprozess

Eine Zivilprozess-Klausur prüft, ob ein Anspruch vor Gericht durchgesetzt werden kann — und beginnt fast immer mit der Zulässigkeit der Klage. Erst wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen, entscheidet das Gericht über die Begründetheit. Hier stehen die wichtigsten Zulässigkeitspunkte und ihr Aufbau.

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Das Zivilprozessrecht verhilft dem materiellen Recht zur Durchsetzung. Wie im öffentlichen Recht trennt die Prüfung zwischen Zulässigkeit und Begründetheit: Die Zulässigkeit klärt, ob das Gericht überhaupt zur Sache entscheiden darf; die Begründetheit, ob der geltend gemachte Anspruch besteht. Die Sachurteilsvoraussetzungen arbeitest du in der Zulässigkeit Station für Station ab — ausführlich nur dort, wo der Sachverhalt ein Problem aufwirft.

Die wichtigsten Sachurteilsvoraussetzungen

  1. Deutsche Gerichtsbarkeit und Rechtsweg. Eröffnet ist der ordentliche Rechtsweg für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (§ 13 GVG).
  2. Zuständigkeit des Gerichts. Sachliche Zuständigkeit (Amts- oder Landgericht nach Streitwert, §§ 23, 71 GVG) und örtliche Zuständigkeit (allgemeiner Gerichtsstand des Beklagten, §§ 12 ff. ZPO, oder besondere Gerichtsstände).
  3. Parteifähigkeit (§ 50). Wer rechtsfähig ist, ist parteifähig — kann also klagen und verklagt werden.
  4. Prozessfähigkeit (§ 51 f.). Die Fähigkeit, Prozesshandlungen selbst oder durch selbst bestellte Vertreter wirksam vorzunehmen; sie folgt grundsätzlich der Geschäftsfähigkeit.
  5. Ordnungsgemäße Klageerhebung (§§ 253 ff.). Die Klageschrift muss insbesondere Parteien, Antrag und Lebenssachverhalt bezeichnen.
  6. Rechtsschutzbedürfnis. Der Kläger braucht ein berechtigtes Interesse an gerichtlichem Rechtsschutz; es fehlt etwa, wenn ein einfacherer Weg zum Ziel führt.

Der Streitgegenstand

Ein Querschnittsbegriff, der über die ganze ZPO ausstrahlt: Der Streitgegenstand bestimmt, worüber gestritten wird. Nach dem herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird er durch den Antrag und den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt festgelegt. Er entscheidet über die Reichweite der Rechtshängigkeit, das Verbot anderweitiger Rechtshängigkeit (§ 261) und die Grenzen der materiellen Rechtskraft (§ 322) — und ist deshalb eine beliebte Klausurpointe.

Beispiel

K klagt vor dem Landgericht auf Zahlung von 8.000 €. Zu prüfen ist die Zulässigkeit: Rechtsweg (bürgerliche Streitigkeit), sachliche Zuständigkeit (über 5.000 € → Landgericht, § 71 GVG), örtliche Zuständigkeit (Wohnsitz des Beklagten, § 13 ZPO), Partei- und Prozessfähigkeit sowie ordnungsgemäße Klageerhebung. Erst danach folgt die Begründetheit des Zahlungsanspruchs.

Die Zulässigkeitsprüfung ist eine Checkliste mit wenigen echten Problemstellen — die Kunst ist, das Problem zu erkennen und den Rest knapp zu halten. Ob deine Gewichtung und der Streitgegenstand sitzen, zeigt sich am besten an einer Korrektur.

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